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Leichlingen „Schwarzhunde“: Stadt nimmt Fährte auf

Leichlingen · Die Stadt Leichlingen will die Halter von nicht angemeldeten Hunden an die ganz kurze Leine nehmen. Von Mitte bis Ende November schickt die Kämmerei Mitarbeiter los, die im gesamten Stadtgebiet von Haus zu Haus gehen und „Schwarzhunde“ aufspüren und die entsprechende Hundesteuer eintreiben sollen. Die Stadtbediensteten trügen einen sichtbaren Ausweis bei sich und würden die Häuser und Wohnungen nicht betreten, kündigte die Kommune an. Bis zum 15. November will man im Leichlinger Rathaus den Hundesteuermuffeln noch eine Schonfrist einräumen. Wer seinen Vierbeiner noch nicht angemeldet hat, kann dies bis zu diesem Termin nachholen, ohne mit einem Bußgeld rechnen zu müssen. Wer diese Chance indes nicht nutzt und später als Steuerhinterzieher überführt wird, zahlt drauf: Außer der Abgabe wird dann auch eine Strafzahlung fällig.

Die letzte Hundebestandsaufnahme in der Blütenstadt liegt sechs Jahre zurück. Aus Sicht der Stadtverwaltung war sie recht erfolgreich gewesen. Denn bei der Erhebung konnten 300 nicht angemeldete Hunde ermittelt werden – ein warmer Regen für die Stadtkasse. Zur Zeit sind in Leichlingen 1513 Hunde ordnungsgemäß angemeldet. Für den ersten Hund zahlen die Halter 72 Euro (bei Kampfhunden sind es 144 Euro), für den zweiten werden 96 Euro fällig (Kampfhunde: 360 Euro), für jeden weiteren Hund 120 Euro. Bei der aktuellen Bestandsaufnahme im nächsten Monat werden neben der Anzahl und dem Alter der Tiere auch die Hunderasse (wegen einer möglichen Kampfhundesteuer) sowie der Zeitpunkt ermittelt, seitdem die Vierbeiner im jeweiligen Haushalt leben.

Wer seinen Hund noch vor der Erhebung anmelden möchte, kann sich im Rathaus an Markus Waldeck (Tel. 02175/992-145/Zimmer 309) oder an Monika Maczeja (Tel. 02175/992-148/Zimmer 308) wenden. Antragsformulare gibt es auch auf der städtischen Internetseite unter www.leichlingen.de (Links: Rat und Verwaltung – Bürgerservice – Bürgerbüro/Formulare). Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein, ehe sie an die Stadtverwaltung geschickt werden.

(RP)
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