Krefeld Spruchkammer bestraft KFC für Skandal-Spiel

Krefeld · Die Verbandsspruchkammer des Fußball-Verbandes Niederrhein (FVN) ist beim nach Ausschreitungen abgebrochenen Skandal-Spiel zwischen Ratingen und dem KFC Uerdingen zu dem Urteil gekommen, dass der KFC die alleinige Schuld am Abbruch trägt.

KFC Uerdingen in Ratingen: Spielabbruch
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KFC Uerdingen in Ratingen: Spielabbruch

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Somit wird das Spiel mit einem 2:0-Erfolg für Ratingen gewertet, und Uerdingen muss eine Geldstrafe von 2500 Euro sowie die Kosten des Verfahrens tragen. Ein vom KFC angestrebtes Wiederholungsspiel wird es demnach nicht geben.

Die Uerdinger wollen aber in die Berufung gehen, kündigte Vorsitzender Lakis an. Ein Berufungsverfahren würde wahrscheinlich vor der Spruchkammer des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletik-Verbandes (WFLV) behandelt. Deren Vorsitzender ist Friedrich-Wilhelm Stelkens.

Für den KFC ist es enorm wichtig, dass die Partie neu angesetzt wird. Denn durch die Punkteregelung am Grünen Tisch hat der KFC zwei Spieltage vor Saisonende auf Tabellenführer TuRU Düsseldorf nun zwei Punkte Rückstand. Da beide Teams die gleiche Anzahl an Spielen absolviert haben, kann Uerdingen nicht mehr aus eigener Kraft an den Landeshauptstädtern vorbeiziehen und aufsteigen, sondern ist auf Schützenhilfe von Rot-Weiß Oberhausen U 23 oder dem bereits abgestiegenen VfR Fischeln angewiesen. Gegen beide tritt TuRU noch an und darf höchstens einmal gewinnen, wenn der KFC in seinen beiden restlichen Spielen siegt.

Das Urteil im Wortlaut

"1. Das Punktespiel wird mit 2:0 Toren für den Verein Ratinger Spvg. 04/19 Germania gewonnen und mit 0:2 Toren für den Verein KFC Uerdingen 05 gewertet. 2. Der Verein KFC Uerdingen 05 zahlt wegen des Verhaltens seiner Anhänger und wegen des verursachten Spielabbruchs eine Geldstrafe in Höhe von Euro 2500,- an den FVN.

3. Die Verfahrenskosten in Höhe von Euro 150,- zahlt der Verein KFC Uerdingen 05 an den FVN. 4. Die Auslagen des Vereins Ratinger Spvg. 04/19 Germania in Höhe von Euro (verz.), der Schiedsrichter in Höhe von Euro 86,40, des Zeugen Thomas Verstappen in Höhe von Euro (verz.), den Zeugen Karl-Heinz Klein in Höhe von Euro 20,- und des Einsatzleiters der Polizei in Höhe von Euro (verz.) zahlt der Verein KFC Uerdingen 05 auf direktem Wege an die Vorbezeichneten.

Gegen das Urteil kann innerhalb von fünf Tagen (Verkürzung der Rechtsmittelfrist nach § 43 Abs. 5 der Rechts- und Verfahrensordnung des WFLV) nach Bekanntgabe das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden."

(RP)
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