Krefelder Ordnungsdienst soll gestärkt werden 55 Euro Verwarngeld bei Schmutz durch Hundekot
Krefeld · Die CDU will den Kommunalen Ordnungsdienst stärken. Er soll bei Verwarnungen schneller handeln können.
Die CDU möchte dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bessere Möglichkeiten an die Hand geben, Ordnungswidrigkeiten schnell zu ahnden. Die Fraktion im Rat hat dazu für den Ordnungsausschuss den Antrag gestellt, die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ über öffentliche Sicherheit und Ordnung um einen Bußgeldkatalog zu erweitern. Ziel sei es, Verfehlungen schnell ahnden zu können. Insbesondere sollen die Probleme mit Müll, Lärm, Hundekot und Schmierereien geahndet werden.
Die Stadtverwaltung hat rechtliche Bedenken, will das Anliegen prüfen und weist darauf hin, dass es einen Katalog für Verwarngelder als Handreichung für KOD-Mitarbeiter bereits gibt. Übersieht man diese Liste, drängt sich der Gedanke aus: Würden alle Verbote umgesetzt, wäre der öffentliche Raum ein anderer, nämlich: angenehmer. Mit 55 Euro am teuersten sind öffentliches Verrichten der Notdurft, Verunreinigung öffentlichen Raums mit Hundekot, Essensresten und Kaugummi, verbotenes Grillen auf nicht dafür ausgewiesenen Plätzen, die Missachtung von Leinen- und Maulkorbzwang bei gefährlichen Hunden sowie das Füttern von Tauben. Mit 45 Euro am zweitteuersten ist es, auf Kinderspielplätzen - Alkohol zu trinken (45 Euro).
Hier der Rest der Liste:
- Verbotenes Zelten, Lagern, Übernachten 25 Euro
- Trinkgelage / Störungen mit Alkohol 20 Euro
- Aggressives Betteln oder Verkaufspraktiken 25 Euro
- Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Schulgrundstücken, - Bolzplätzen 35 Euro
- Verunreinigung durch Zigarettenkippe, Spucken 25 Euro
- Verunreinigung durch Obstreste, - Dosen, Flaschen, Verpackungen 35 Euro
- Benutzung von Sitzmobiliar entgegen der Zweckbestimmung 15 Euro
- Verstoß gegen die Altersbegrenzung bei Kinderspielplätzen 10 Euro
- Bekleben, Bemalen, Beschmutzen von Verkehrsflächen und Anlagen 30 Euro
- Missachtung von Leinenzwang in Bereichen erhöhtem Publikumsverkehrs (30 Euro) und für große Hunde (40 Euro).