Krefeld Gericht: Anträge der "Linke" müssen auf Tagesordnung

Krefeld · Das Oberverwaltungsgericht hat per einstweiliger Anordnung entschieden, dass drei Anträge von Linke-Ratsherr Basri Cakir nun doch auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung gesetzt werden müssen.

Anders als von der Partei "Die Linke" behauptet, bedeutet das aber nicht, dass das Oberverwaltungsgericht damit die Rechtsauffassung der Linken teilt. Solche Anordnungen haben lediglich den Sinn, in der strittigen Angelegenheit nicht vor der gerichtlichen Entscheidung Fakten zu schaffen. Hintergrund: Oberbürgermeister Gregor Kathstede hat es dem einzig verbliebenen "Linke"-Ratsherrn Cakir im Rat mit Hinweis auf die Geschäftsordnung des Rates, wonach ein einzelner Ratsherr keine Anträge stellen darf, verwehrt, Anträge zu stellen. Dagegen hatte Cakir geklagt; das Verwaltungsgericht bestätigte Kathstedes Rechtsauffassung; Cakir zog daraufhin vors Oberverwaltungsgericht.

Cakirs Anträge betreffen öffentliche Still- und Wickelräume in der Innenstadt, "Milch und warmes Mittagsmahl für alle Kinder" sowie "Finanzielle Zuwendungen für das Ratsmitglied Basri Cakir": Cakir fordert, dass er nicht nur wie jedes Ratsmitglied monatlich 125 Euro bekommt, sondern zusätzlich die Hälfte der Zuwendung über 650 Euro monatlich, die die Linke früher als Gruppe (Cakir und mit dem Ex-Linke-Mitglied Joachim Gabriel) bekam. Nur so könne Cakir seine Aufgaben wahrnehmen, hieß es.

(vo)
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