Historischer Einschnitt: Thyssenkrupp verkauft Stahlsparte
EILMELDUNG
Historischer Einschnitt: Thyssenkrupp verkauft Stahlsparte

Urteil in Krefeld Eineinhalb Jahre Gefängnis für 50-jährige Stalkerin

Krefeld · Zurzeit verbüßt die 50-jährige Krefelderin bereits eine Haftstrafe wegen ähnlicher Delikte gegen andere Opfer.

Ein Sachverständiger sprach gestern vor dem Amtsgericht in Krefeld von einer schizoiden Persönlichkeitsstörung der Angeklagten. Hinweise auf eine Schuldunfähigkeit sah er nicht. "Der Frau muss irgendwie geholfen werden", erklärte ihr Verteidiger und bat um ein mildes Urteil. Das Gericht verurteilte sie wegen Nachstellens, zum Teil in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Führerschein. Weil sie schon mehrfach wegen ähnlicher Taten verurteilt wurde, muss sie jetzt für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Zurzeit verbüßt die Krefelderin schon eine Haftstrafe wegen vorangegangener Taten gegen andere Opfer.

Über Monate hinweg hatte die Verurteilte eine Rechtsanwältin aus Krefeld telefonisch belästigt und ihr aufgelauert, bis zu 30 Mal am Tag. Die Richterin sprach von einem beharrlichen Suchen nach räumlicher Nähe mit schweren Folgen für das Opfer. Es habe schließlich Angst gehabt, aus dem Haus zu gehen, litt unter Schlaflosigkeit und Panik. Die Anrufe konnte sie sich nicht erklären. Sie habe die Frau auch auf ihr Verhalten angesprochen, sagte die Anwältin.

Weil sie nicht mit sich reden ließ, wurde schließlich Anzeige erstattet. Auch ihre Familie sagte aus. Der Ehemann hatte geschildert, dass die Angeklagte mit dem Auto auf ihn zugerast sei und er sich mit einem Sprung retten konnte. Ständig habe die Frau ihnen aufgelauert, ihnen per SMS mitgeteilt, dass sie sie beobachte. Zum Teil habe man die Rollos heruntergelassen, damit keiner in das Haus sehen könne. Auch in der Kanzlei rief sie ständig an. Das ging so weit, dass Anrufe mit unbekanntem Teilnehmer schon gar nicht mehr entgegengenommen wurden. Eine Fangschaltung zur bevorzugten Telefonzelle der Angeklagten brachte Gewissheit. Dort konnte sie aufgegriffen werden.

Die 50-jährige Angeklagte hatte zunächst nichts zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft und der Opfer gesagt. Dann gab sie an, sie sei zu den Tatzeiten gar nicht in Krefeld gewesen. Das glaubte das Gericht nicht.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort