Krefeld Stalkerin zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt

Krefeld · Das Krefelder Amtsgericht hat eine vorbestrafte Stalkerin zu einem Jahr und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurde der Führerschein der Frau eingezogen; vier Monate lang darf sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Die heute 50-Jährige hatte laut Urteil vom Montag seit Juni 2011 eine Rechtsanwältin verfolgt, die sie in einem Strafverfahren verteidigt hatte.

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Mit Auto, Fahrrad und zu Fuß auf Krücken stellte die Angeklagte der Anwältin und deren Familie in Krefeld nach. Per Telefon und SMS nahm sie bis zu 30 Mal täglich den Kontakt zum Privathaushalt und zur Kanzlei auf.

Das Amtsgericht verurteilte die 50-Jährige nun wegen Nachstellens, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Führerschein. Obwohl ein Polizist den Führerschein der Frau eingezogen hatte, verfolgte sie ihr Opfer dennoch im Auto. In einem Fall raste sie auf den Ehemann der Anwältin zu, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte.

Zurzeit verbüßt die Krefelderin schon eine Haftstrafe wegen ähnlicher Taten. Die Staatsanwältin sagte, die Frau sei bisher absolut unbelehrbar und uneinsichtig gewesen. Ein Sachverständiger hatte eine schizoide Persönlichkeitsstörung festgestellt. Dies könne die Taten aber nicht ausreichend erklären.

(lnw)
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