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Krefeld 20-Jähriger zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt

Krefeld · Das Krefelder Landgericht hat einen Mann vom Vorwurf des versuchten Totschlags in zwei Fällen freigesprochen. Das Gericht ging nicht davon aus, dass der Krefelder seine Opfer mit Messerstichen und Fußtritten töten wollte.

Der 20-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Unter Einbeziehung einer Vorstrafe muss er nun drei Jahre Jugendhaft verbüßen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags in einem Fall und eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert.

Am Neujahrsmorgen im Januar 2014 hatte der 20-Jährige vor einer Diskothek auf dem Ostwall einen Mann schwer verletzt und versucht, einen anderen mit einem Messer zu verletzen. Eines der Opfer erlitt unter anderem einen Kiefer- und Jochbeinbruch sowie ein Schädel-Hirn-Trauma.

Am gestrigen dritten Prozesstag kam ein Gutachter zu dem Schluss, dass der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig war. Der 20-Jährige hatte angegeben, er sei provoziert worden und könne sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern. Dass er zur Tatzeit einen Blackout gehabt habe, hielt der Sachverständige allerdings für wenig glaubwürdig. Ebenso zweifelte er an den Angaben des Angeklagten bezüglich seines Drogenkonsums.

Je weiter der Prozess fortschreite, umso gravierender schildere er seine Drogensucht. Die Angaben variiere er ständig. Aus den Blutuntersuchungen gehe zwar hervor, dass er Kokain und Cannabis konsumierte, die Steuerungsfähigkeit sei dadurch aber nicht eingeschränkt oder aufgehoben gewesen. Aus psychiatrischer Sicht sei der Mann also voll für seine Taten verantwortlich. Da das Verhalten eher in seiner Persönlichkeit als im Drogenmissbrauch begründet sei, halte er eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt nicht für sinnvoll.

Der junge Mann war nur neun Tage vor den Übergriffen auf dem Ostwall zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Eine kritische Distanz zu seiner wiederholten Nutzung von Waffen sei nicht zu erkennen. Auch seinen Vater habe der Angeklagte in der Vergangenheit mit dem Messer bedroht. Die eigene Täterschaft bagatellisiere der 20-Jährige, er stelle sich als Opfer fremder Einflüsse dar. Er zeige außerdem eine extreme Gewaltbereitschaft. Kritik kam auch von der Bewährungshilfe, der Angeklagte habe zuvor Kontakte nicht regelmäßig eingehalten und die Zusammenarbeit boykottiert. Weil er trotz seines Alters noch in der geistigen Reife einem Jugendlichen gleichzusetzen ist, wurde er nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt.

(RP)
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