Kalkar Verfahren um Rubbellose: Gewinne waren manipuliert

Kalkar · Um manipulierte Rubbellose ging es in einem Verfahren vor dem Emmericher Amtsgericht. Ein Ehepaar aus Kalkar musste sich wegen Betrugs verantworten, weil sie laut Anklage manipulierte Lose einreichten und versuchten, Gewinne von 1000 und 100 Euro zu kassieren.

Die 45-jährige Ehefrau hatte für ihren Sohn einen Adventskalender mit Rubbellosen gekauft.

Am 2. Weihnachtstag zeigte der Junge seinen Eltern zwei Gewinnlose. Diese wollte die Mutter bei einer Lottoannahmestelle in Rees einlösen. Vorher kopierte der Vater, ein 44-jähriger selbstständiger Bauunternehmer, die Lose.

Die Mitarbeiterin der Annahmestelle las die Lose ein, konnte aber keinen Gewinn feststellen. "Man sagte mir, das 1000-Euro-Los gehöre zu einem Auswahllos. Unseres hatte nicht gewonnen", sagte die Angeklagte. Für das 100-Euro-Gewinnlos wurde nur ein 50-Cent-Gewinn angezeigt. Die Lose wurden im Geschäft zerrissen. "Das ist so üblich, damit die Lose nicht ein zweites Mal eingereicht werden können", so die Lotto-Mitarbeiterin, die als Zeugin aussagte.

Am nächsten Tag war die 45-Jährige mit ihrem Mann und der Kopie noch einmal zur Annahmestelle gefahren und wollte die inzwischen entsorgten Originallose zurück haben. Mit der Verkäuferin habe sie ein Formular ausgefüllt und die Kopie der Gewinnlose an eine auf den Losen vermerkte Adresse gefaxt, um die Gewinne einzulösen. Dieses Formular landete beim Justiziar der Westdeutschen Lotteriegesellschaft, der die Lose überprüfte. "Wir haben ein System aus Sicherheitsnummern und Buchstabencodes", erklärte der Justiziar vor Gericht und ergänzte: "Außerdem gibt es zu jedem Los ein Datenblatt, das genau angibt, ob das Los gewonnen hat und wie hoch der Gewinn mit der betreffenden Losnummer ist."

Er habe gleich festgestellt, dass das erste Los keinen und das zweite nur einen 50-Cent-Gewinn aufwies. Als Justiziar mit 20-jähriger Erfahrung könne er auch erkennen, dass Linien nicht übereinstimmten und somit etwas überklebt worden sei.

Richterin Mareen Hölker sah es als erwiesen an, dass mit den Rubbellosen des Ehepaares etwas nicht stimmte. Beide sagten aus, dass sie keine Veränderungen an den Losen vorgenommen hatten. "Sonst hätten wir die Lose zurückgezogen und es nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen", meinte der Ehemann.

"Vielleicht hat der Junge etwas damit zu tun", mutmaßte der Verteidiger. Die Richterin stellte das Verfahren ein, da beide nicht vorbestraft sind. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlungsauflage von 1350 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt.

(RP)
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