Kreis Kleve Illegale Fallen – Tierschützer erstatten Anzeige beim Kreis

Kreis Kleve · Komitee gegen den Vogelmord dokumentiert Verstöße gegen Gesetze in Straelen, Kerken, Kalkar und Weeze.

Tierschützer haben bei der Kontrolle von Jagdrevieren im Kreis Kleve in den letzten Tagen mehrere Verstöße gegen das Naturschutz- und Jagdgesetz dokumentiert und bei der Kreisverwaltung in Kleve angezeigt. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, sind insgesamt vier Jagdreviere und ein Naturschutzgebiet (NSG) betroffen.

Bei dem Reservat handelt es sich um das NSG Caenheide in der Nähe von Straelen, in dem eine rund 150 Quadratmeter große Voliere zum Aussetzen von Jagdfasanen errichtet wurde. Direkt daneben entdeckten die Vogelschützer eine illegal aufgestellte, sogenannte Wippbrettfalle aus Drahtgitter, die mit einem toten Fasan beködert war. "Die Falle ist illegal, weil sie nicht verblendet wurde und somit auch Greifvögel von dem Köder angelockt und gefangen werden können", argumentiert Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd. Besonders ärgert den Naturschützer, dass die riesige Fasanerie und die dazugehörige Falle ausgerechnet in einem Naturschutzgebiet aufgestellt wurden. Alexander Heyd sagte: "Wir haben die Kreisverwaltung gebeten, zu überprüfen, ob für die Anlage eine Baugenehmigung vorliegt." Eine weitere unverblendete und "scharfe" Wippbrettfalle haben die Tierschützer im Bereich des Nierskenswegs bei Kerken festgestellt und bei den Behörden angezeigt.

Durch massive Fütterung beeinträchtigt wurde ein Gewässer in der Nähe der Uedemer Straße in Kalkar, das für die Jagd auf Enten genutzt wird. Um die Tiere an das Gewässer zu locken, wurden dort am Ufer massenweise Brotscheiben und Futtergetreide ausgebracht. Das Komitee gegen den Vogelmord hat deswegen Anzeige wegen Verstoß gegen das Landesjagdgesetz erstattet.

In einem Waldstück bei Weeze entdeckten die Vogelschützer zudem eine mehrere Kubikmeter große Lebendfangfalle (Leiterfalle) für den Fang von geschützten Greifvögeln und Krähen. Das Komitee gegen den Vogelmord hat die Untere Jagdbehörde aufgefordert, das illegale Fanggerät zu entsorgen und den Besitzer zu ermitteln. Sollte es sich bei dem Fallensteller um einen Jäger handeln, droht ihm der Entzug des Jagdscheins.

(RP)
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