Kalkar Anmeldungen für Kalkars Grundschulen

Kalkar · In der Zeit vom morgigen Dienstag, dem 20. Oktober, bis einschließlich dem 5. November werden die Anmeldungen für das Schuljahr 2016/2017 zu den Grundschulen der Stadt Kalkar entgegengenommen.

Schulanmeldung: Tipps für 2016
Infos

Schulanmeldung: Tipps für 2016

Infos
Foto: AP, AP

Den Eltern steht somit die Wahl der Grundschule frei, an der ihr Kind eingeschult werden soll.

Jedes Kind hat im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule in seiner Gemeinde. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf.

Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Aufnahmebestätigung erst Anfang 2016 erfolgen kann, wenn Schulträger und Schulaufsicht der Eingangsklassenbildung zugestimmt haben.

Gemäß Beschluss des Rates der Stadt Kalkar vom 15.12.2011 werden anspruchsberechtigte Grundschüler/innen von der Zahlung des Eigenanteiles für das Schokoticket befreit. Aufgrund der in der Schülerfahrkostenverordnung des Landes NRW getroffenen Regelungen gilt dies bis zur nächstgelegenen Grundschule.

Die zum Schuljahr 2016/2017 schulpflichtig werdenden Kinder können zu folgenden Terminen an den Grundschulen der Stadt Kalkar angemeldet werden:

Josef-Lörks-Grundschule Kalkar, Am Bollwerk 22 - Sekretariat (Tel.: 02824 3227): Dienstag, 20. Oktober in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, Mittwoch, 21. Oktober in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 sowie Dienstag, 27. Oktober in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr.

Heinrich-Eger-Grundschule Appeldorn, Heinrich-Eger-Straße 10 - Sekretariat (Tel.: 02824 5011): Montag, 2. November und Mittwoch, 4. November jeweils in der Zeit von 15 bis 17 Uhr.

) St. Luthard-Grundschule Wissel, Dorfstraße 29 - 31 - Sekretariat (Tel.: 02824 6684): Dienstag, 3. November und Donnerstag, 5. November jeweils in der Zeit von 14 bis 17 Uhr.

Sollten Eltern an diesen Terminen verhindert sein, können sie nach Rücksprache mit den Sekretariaten ihr Kind auch an einem anderen Termin außerhalb dieser Anmeldetermine anmelden.

Schulpflichtig für die Einschulung zum 1. August 2016 werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die nach dem 30. September 2016 das 6. Lebensjahr vollenden und die körperliche und geistige Reife besitzen, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden.

Entsprechende Anträge können ebenfalls in den Zeiträumen bei den Sekretariaten der Grundschulen gestellt werden.

Vorzulegen sind bei der Anmeldung das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie das ausgefüllte Schülerstammblatt, heißt es abschließend in der Pressemitteilung.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort