Hückeswagen Im Abwasser steckt der satte Gewinn

Hückeswagen · Der Abwasserbetrieb der Stadt macht sechsstellige Gewinne, die an den allgemeinen Haushalt abgeführt werden. Und warum werden stattdessen nicht die Abwassergebühren gesenkt? Christian Potthoff erklärt es in diesem Gastbeitrag.

 Christian Potthoff, der Autor dieses Gastbeitrags, ist Mitarbeiter der Stadtverwaltung und kaufmännischer Leiter des Abwasserbetriebs.

Christian Potthoff, der Autor dieses Gastbeitrags, ist Mitarbeiter der Stadtverwaltung und kaufmännischer Leiter des Abwasserbetriebs.

Foto: Stadt

Die Abwasser-Beseitigung ist in Hückeswagen in einem eigenen Betrieb organisiert, der vom städtischen Haushalt getrennt eine eigene Wirtschaftsplanung und Jahresrechnung hat. Seit Jahren erwirtschaftet der Betrieb Gewinne, daraus fließen auch diesmal wieder knapp 644 000 Euro in den Haushalt der Stadt. Gleichzeitig werden die Abwasser-Gebühren 2013 subventioniert.

Wieso ist die Subventionierung nötig, wenn der Abwasserbetrieb doch Gewinne macht? Und warum werden diese Gewinne nicht zur Gebühren-Senkung in Folgejahren eingesetzt? Die Fragen stellen sich jedes Jahr wieder. Christian Potthoff, der kaufmännische Leiter des Abwasserbetriebs, hat die Antworten in einem Bericht für die BM zusammengefasst. Christian Potthoff schreibt:

Das Gesetz schreibt vor, dass der Betrieb zwei verschiedene Jahresabschlüsse zu erstellen hat. Einmal den so genannten Gebührenabschluss, der für die Abrechnung der Gebührenkalkulation genutzt wird. Zum anderen den Jahresabschluss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB), der u.a. der Erstellung der jährlichen Bilanz dient.

Im Gebührenhaushalt werden alle "betriebsbedingten" Einnahmen und Kosten berücksichtigt. Auf der Plusseite sind das im Wesentlichen die Gebühren, die die Bürger zahlen. Kosten entstehen für Reparaturen, Reinigung, Unterhaltung des Kanalnetzes, Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen.

Die kalkulatorischen Zinsen sind ein rechnerischer Ersatz für entgangene Zinsen. Der Bürger zahlt also mit seinen Gebühren nicht nur die Zinsen für aufgenommene Kredite des Betriebes, sondern auch die Zinsen, die der Betrieb auf der Bank hätte erzielen können. Der Betrieb hat das Geld aber eben nicht auf der Bank angelegt, sondern in Kanäle investiert, die der Bürger nutzt. Diese Verfahrensweise schreibt das Kommunalabgabengesetz vor.

Am Ende des Jahres wird der Gebührenhaushalt abgerechnet. Bleibt dabei ein Plus übrig, wird das auf die nächsten vier Jahre verteilt und dient dann dazu, die Gebühren in den Folgejahren zu senken. Steht unterm Strich ein Minus, müssen die Gebühren entsprechend erhöht werden. In den letzten Jahren gab es überwiegend ein Plus, so dass für 2013 rund 330 000 Euro zur Gebührensenkung verwendet werden. Damit fließt das vom Bürger zu viel gezahlte Geld in Form von niedrigen Gebühren wieder an ihn zurück.

Der Jahresabschluss nach HGB hingegen informiert über die wirtschaftliche Gesamtlage des Betriebes, dargestellt in der Bilanz. Auch hier sind, wie im Gebührenhaushalt, die Unterhaltungskosten und die Gebühren berücksichtigt. Daher sind sich die beiden Abschlüsse zunächst recht ähnlich. Aber es gibt zwei wesentliche Unterschiede.

Der Abwasserbetrieb erhält zum Beispiel von Hückeswagener Bürgern Gelder zum Bau von Kanälen, wenn etwa neue Wohngebiete erschlossen werden (Kanalanschlussbeiträge). Diese Gelder dürfen nicht auf einmal als Einnahme im Betrieb verbucht werden, sondern müssen über mehrere Jahre verteilt werden. Diese regelmäßige Auflösung verbessert das Ergebnis nach dem HGB. Zum anderen sind bei den Kosten im HGB-Abschluss die kalkulatorischen Zinsen nicht enthalten, die im Gebührenhaushalt noch angesetzt wurden. Da es sich hierbei nur um rechnerische Zinsen handelt, sind es keine tatsächlich entstandenen Kosten.

Diese beiden Unterschiede führen dazu, dass im HGB-Abschluss für 2011 ein Überschuss von knapp 650 000 Euro erzielt wurde. Dieser Überschuss ist aber getrennt vom Überschuss des Gebührenhaushaltes und darf daher nicht zur Gebührensenkung verwendet werden. Stattdessen wird der Gewinn dem Haushalt zugeführt und sorgt dort für eine Verbesserung des Jahresergebnisses — was im Endeffekt auch dem Steuerzahler zugute kommt.

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