Hückeswagen Der Zankapfel Windenergie

Hückeswagen · Die Zahl der Windkraftanlagen steigt ständig. Da, wo sie in der Nähe von Siedlungen stehen, sind allerdings Proteste von Anwohnern eher der Regel- als der Ausnahmefall. Kommunen können "Vorrangflächen" ausweisen.

Ältere werden sich noch an den eigentümlichen Riesen "Growian" erinnern. 1983 war "Growian", die für Jahre größte Windenergieanlage der Welt, in Schleswig-Holstein in Betrieb genommen worden. Die Versuchsanlage an der Küste galt als technisches Wunderwerk.

Doch die Fachleute mussten am Ende ihr Scheitern eingestehen. Wichtigster Grund dafür waren die seinerzeit noch nicht beherrschbaren Materialprobleme. Nicht einmal ein dauerhafter Testbetrieb wurde damals erreicht. Bis zur Stilllegung 1987 hatten sich nur 420 Betriebsstunden angesammelt.

Schlagwort "Verspargelung"

Die Lehre aus dem Fehlschlag lautete: weg von wenigen Groß- und hin zu vielen Kleinanlagen. Das sorgte gleich wieder für neuen Streit. Nun befürchteten die Menschen vielfältige Umweltbelastungen: Vogel- und Fledermaus-Schlag und der Landschaftsverbrauch standen im Mittelpunkt der Diskussion. Das Wort von der "Verspargelung der Landschaft" machte auch in der heimischen Region die Runde. Vor allem die FDP in Wermelskirchen und Hückeswagen sprach sich entschieden gegen den Bau von Windrädern aus — und blieb bis heute bei der ablehnenden Haltung.

Noch im vorigen Jahr stimmten die Hückeswagener Liberalen als einzige Ratsfraktion gegen das so genannte Repowering, also eine Ertüchtigung bereits bestehender Anlagen. Anlass war, dass in der Außenortschaft Vormwald eine alte Anlage durch eine neue, höhere und effektivere ersetzt werden soll.

Währenddessen hat sich die Windenergie in ganz Deutschland durchgesetzt. Ihr Anteil an der Gesamtstromerzeugung belief sich im Jahr 2009 auf 6,7 Prozent — und lag somit deutlich vor Wasserkraft und Biomasse. Die Genehmigung von Windkraft-Anlagen obliegt grundsätzlich dem Land.

Bis Ende 2009 waren in Deutschland mehr als 21 000 Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 25 500 Megawatt installiert. In Nordrhein-Westfalen gab es zu diesem Zeitpunkt 2700 Anlagen mit rund 2800 Megawatt Leistung.

Gemeinden haben's in der Hand

Gesetzliche Grundlage für die Errichtung von Windenergieanlagen in NRW ist ein Runderlass von drei Ministerien (Bauen und Verkehr, Umwelt- und Naturschutz sowie Wirtschaft, Mittelstand und Energie) vom 21. Oktober 2005. Demnach können Städte und Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen oder im Rahmen der "Ziele der Raumordnung und Landesplanung" so genannte Vorrangflächen für Windkraft ausweisen.

Damit schließen sie zugleich den Bau von Windrädern in anderen Teilen des Stadtgebietes aus. Allerdings haben die Gemeinden nach einem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts bei der Ausweisung einer solchen Zone keine Pflicht zur Förderung der Windenergie. Die Kommune muss zum Beispiel nicht sicherstellen, dass der Betreiber optimale Erträge erzielen kann.

Der Runderlass beinhaltet auf 23 Seiten weitere Details. Und er zeigt die Möglichkeiten der Kommunen auf, beispielsweise mit einem Bebauungsplan die Größe einer Anlage zu beschränken.

(RP)
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