Paar aus Duisburg scheitert vor Gericht Online-Heirat in Utah ist in Deutschland ungültig

Duisburg · Eine Online-Heirat über die Website des US-Bundesstaates Utah ist in Deutschland ungültig. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden. Geklagt hatte ein Paar aus Duisburg.

 Eine Online-Heirat wird in Deutschland nicht anerkannt.

Eine Online-Heirat wird in Deutschland nicht anerkannt.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

In einer Videokonferenz mit einem Behördenmitarbeiter aus dem amerikanischen Utah hatten sich ein Türke und eine Bulgarin in Duisburg das Ja-Wort gegeben, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Mitarbeiter in Utah hatte dies protokolliert und bescheinigt. Danach hatte der vermeintlich frisch Vermählte einen Antrag auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union gestellt, was ihm zugleich ein Aufenthaltsrecht in Deutschland verschafft hätte.

Doch die Ausländerbehörde der Stadt Duisburg verweigerte ihm die Bescheinigung. Daraufhin zog er vor Gericht. Doch die Richter stellten sich auf die Seite der Behörde: Die Eheschließung sei in Deutschland nicht gültig, weil sie nicht persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten geschlossen worden sei.

Internationales Privatrecht könne dies nicht ersetzen, weil beide bei der Abgabe des Eheversprechens auch nicht in Utah, sondern in Duisburg gewesen seien. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

(dpa/dab)
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