Böller-Verkauf ab dem 28. Dezember Wie man’s an Silvester richtig krachen lässt

Am Freitag, 28. Dezember, beginnt der Verkauf von Silvester-Feuerwerk. Dann dürfen Raketen, Party-Knaller, bengalische Feuer und anderes Kleinfeuerwerk an Über-18-Jährige verkauft werden. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Pyrotechnik zugelassen ist.

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Foto: rpo/Vassili Katsogridakis

Der Verkauf läuft bis einschließlich 31. Dezember, teilt der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband (REHDV) mit. "Um gefährliche Verletzungen zu vermeiden, darf bei der beliebten Knallerei jedoch nur zugelassene Pyrotechnik benutzt werden. Die Hinweise auf der Bedienungsanleitung sind zudem strikt einzuhalten", rät die Verbraucher­zen­trale NRW.

Beim Kauf des Feuerwerks sollte unbedingt darauf geachtet werden, ob die Artikel das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung- und Prüfung (BAM-PI oder II, eine vierstellige Zahl) tragen. Der REHDV warnt ausdrücklich vor dem Kauf bei fliegenden Händlern.

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