Düsseldorf Tod im Heim: Pflegerin erhält Bewährungsstrafe

Düsseldorf · Gericht verurteilt 49-Jährige wegen fahrlässiger Tötung.

Düsseldorf: Tod im Heim: Pflegerin erhält Bewährungsstrafe
Foto: dpa, jps vfd

18 Monate Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung eines Heimbewohners (52) hat das Landgericht gestern gegen eine Krankenpflegerin (49) aus Monheim verhängt. Sie gab zu, dem erheblich unterernährten Mann Ende 2012 über einen Venenkatheder künstliche Nahrung in den Kreislauf gepumpt zu haben, obwohl solche Nahrung nur via Magensonde verabreicht werden darf. Die Angeklagte sagte, sie habe sich vertan. Im Urteil kritisierte das Landgericht nicht nur ihre grobe Fahrlässigkeit, sondern sah auch eine Mitverantwortung bei der Geschäftsleitung des Heimträgers.

Der Patient war mit einem Venenkatheder aus einer Klinik zurückgekehrt ins Heim. Als die Anklagte aus dem Urlaub kam, wurde sie laut Urteil nicht über den Pflegeplan für den 52-Jährigen informiert. "Es gab keine Qualitätskontrolle, keine Absprache unter Pflegern", so das Gericht. Arglos, so die Angeklagte, habe sie Sondennahrung in den Blutkreislauf eingespeist. An Embolien der Lunge und anderen Organen sowie Gefäßverschlüssen im Herzen ist der Mann gestorben. "Das war kein Fehler, der eben mal passiert", so das Gericht. Dass die Geschäftsleitung des Heim-Trägers "im schicken Medienhafen residiert" und nicht vor Ort, habe laut Urteil dazu geführt, dass jenes Gremium "weit entfernt ist von dem Geschehen, für das es eine Mitverantwortung trägt".

(wuk)
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