Amtsgericht Schüler prügelten im „Todeskreis“ los

Düsseldorf · Mit ungeheuerlichen Vorgängen an einer Förderschule muss sich das Amtsgericht befassen. Drei Schüler (16 bis 17 Jahre alt) sind am 26. März beim Jugendgericht angeklagt, weil sie wegen einer verlorenen Wette rund um einen Mitschüler (16) einen "Todeskreis" gebildet, ihn dann gemeinsam verprügelt und getreten haben sollen.

Schlimmer noch: Als sich das Opfer bereits in eine Ecke des Schulraumes geflüchtet hatte, sollen drei der Täter den Klassenkameraden verfolgt, weiter auf ihn eingeprügelt haben. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung. Einem Lehrer und einem Polizisten ist es zu verdanken, dass diese Vorfälle bekannt und verfolgt wurden.

Der Polizist hatte vom Lehrer nicht nur erfahren, dass eine Schüler-Clique regelmäßig Mitschüler durch Gewaltandrohung um deren Bargeld erpresst. Gegen zwei dieser Tatverdächtigen ist Anklage beim Amtsgericht erhoben wegen räuberischen Erpressungen. Bei seinen Ermittlungen erfuhr der Polizist auch vom "Todeskreis": Nach einer Wette bilden Mitschüler um den Verlierer einen Kreis und dürfen dann angeblich mit Zustimmung des Wettverlierers fünf bis zehn Sekunden lang ungehemmt ihren Kameraden misshandeln.

So soll es im Januar 2011 auch einem 16-Jährigen ergangen sein. Er habe gewettet, dass ein Film nicht erst für Zuschauer ab 18 Jahren freigegeben wäre. Der 16-Jährige verlor die Wette und wurde angeblich vor die Wahl gestellt, ob die Klassenkumpels ihn treten sollten oder ob er lieber in den "Todeskreis" wolle.

Als der Schüler den Kreis wählte, bekam er laut Anklage einen Faustschlag ins Gesicht, wurde festgehalten, ein anderer Mitschüler rammte ihm ein Knie in den Bauch, ein dritter Täter habe ihm gegen das Knie getreten. Dokumentiert ist das angeblich auf einem Handy-Video, das ein Schüler aufnahm.

Auch nach Ablauf der Sekundenstrafe sollen drei der Täter ihr Opfer weiter verfolgt und gequält haben. Das sei, so die Anklage, vom "Wetteinsatz" aber nicht mehr gedeckt gewesen. Dafür müssen die Mitschüler vor Gericht. Mit Rücksicht auf das jugendliche Alter der Angeklagten findet die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(wuk)
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