Amtsgericht Düsseldorf Prozess wegen doppelter Gebühren

Düsseldorf · Erst nach 26 Monaten merkte ein Ehepaar aus Eller, dass ihre Telefonfirma monatliche Kosten von 29,95 Euro doppelt abgebucht hat. Beim Amtsgericht reichte die Frau jetzt Klage auf Rückzahlung gegen den Telefonbetreiber ein. 628,95 Euro plus 140 Euro Anwaltskosten sollte die Telefonfirma erstatten. Doch das Unternehmen stellte sich quer. Denn der Mann und die Frau hatten beide einen Neu-Anschluss beantragt – also seien doppelte Kosten völlig normal.

Erst nach 26 Monaten merkte ein Ehepaar aus Eller, dass ihre Telefonfirma monatliche Kosten von 29,95 Euro doppelt abgebucht hat. Beim Amtsgericht reichte die Frau jetzt Klage auf Rückzahlung gegen den Telefonbetreiber ein. 628,95 Euro plus 140 Euro Anwaltskosten sollte die Telefonfirma erstatten. Doch das Unternehmen stellte sich quer. Denn der Mann und die Frau hatten beide einen Neu-Anschluss beantragt — also seien doppelte Kosten völlig normal.

Viel Geduld mussten die Eheleute beweisen, als sie 2008 die Telefonbetreibergesellschaft wechseln und ihre alte Rufnummer mitnehmen wollten. Im Namen der Gattin hatte der Mann damals einen Neu-Anschluss beim neuen Anbieter beantragt. Im Juli 2009 riss der Frau der Geduldsfaden, in einer Filiale fragte sie nach. Doch statt den Telefonvertrag des Gatten vom 1.4.2008 herauszusuchen, schlug ein Mitarbeiter vor, sie solle einfach einen neuen Vertrag abschließen. Das hat sie getan. So konnte das Paar ab November 2009, also nach 19 Monaten, wieder telefonieren. Die Kosten von monatlich 29,95 Euro wurden vom Konto der Frau abgebucht. Erst im Dezember 2011 fiel den Eheleuten auf, dass jeden Monat die doppelte Summe vom Telefonbetreiber eingezogen wurde.

Ein kleiner Teil davon wurde den Eheleuten erstattet. Den Großteil wollte die Telefonfirma aber nicht zurückzahlen. Man hätte, so teilte die Firma mit, die Vertragsdetails mit den Eheleuten "gerne telefonisch geklärt", aber das Paar sei ja "nicht erreichbar" gewesen. Dass zwei Verträge über je 29,95 Euro existierten, sei formell korrekt. Das sahen die Eheleute anders.
Doch musste sich das Paar von der Richterin vorhalten lassen, die Kontoauszüge nicht regelmäßig kontrolliert zu haben, sonst hätten die Doppelbuchungen schon viel früher auffallen müssen. Also schlug die Richterin vor, beide Parteien sollten sich die strittigen Kosten teilen. Darauf einigten sich die Parteien per Vergleich.

(wuk )
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