Düsseldorf Lehrerin klagt auf Arbeitszeit nach 17.30 Uhr
Düsseldorf · Das Düsseldorfer Arbeitsgericht muss im März über den Fall einer Lehrerin entscheiden, die aufgrund einer ärztlichen Empfehlung nur noch ab 17.30 Uhr arbeiten will. Das Weiterbildungskolleg des Landes, bei dem sie beschäftigt ist, hält die bloße Empfehlung nicht für bindend.
23.02.2012
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Die Klägerin dagegen sieht das Land in der Pflicht, sie behindertengerecht in den Abendstunden zu beschäftigen. Nach einer gescheiterten Güteverhandlung ist der Kammertermin für den 12. März, 12 Uhr, anberaumt.