Amtsgericht Düsseldorf Kunsthändler wegen Bedrohung vor Gericht

Der Angeklagte bestritt, gegenüber seinem Vermieter handgreiflich geworden zu sein. Zeugin ist seine Frau, eine hohe Justiz-Vertreterin. Eine Polizistin hat die Situation allerdings anders erlebt.

 Der 46 Jahre alte Angeklagte erschien mit seinem Anwalt Daniel Klus vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Der 46 Jahre alte Angeklagte erschien mit seinem Anwalt Daniel Klus vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

Foto: Wulf Kannegießer

(wuk) Gewalttätig und mit der Drohung, er werde seinen Vermieter aus Flingern samt Ehemann „umlegen“ – so soll sich ein Kunsthändler (46) vor einem Jahr hervorgetan haben. Dafür stand er gestern vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Dort leugnete er alle Vorwürfe. Weder habe er den Mann des Vermieters geschlagen, noch habe er das Paar mit dem Tode bedroht. Zum Urteil kam die Richterin nicht, sie will noch weitere Zeugen hören, auch die Gemahlin des Angeklagten. Pikant daran: Die Frau des Kunsthändlers bekleidet eine hohe Position in der NRW-Justiz.

„Hochgeschaukelt“ habe sich laut Verteidiger Daniel Klus das Verhältnis zwischen den Vermietern und dem Angeklagten damals nach dem Einzug des Kunsthändlers und seiner Gattin. Jetzt haben beide die Kündigung für zwei Wohnungen in jenem Haus erhalten. Der Angeklagte vermutet, man wolle ihn und seine Frau per Strafanzeige auf die Straße setzen.

Dabei habe er am Tattag das schlechte Verhältnis zu dem Vermieter-Paar sogar „schlichten wollen“. Aber der Gatte des Vermieters habe im Vorgarten darauf mit einer abwehrenden Armbewegung reagiert. „Das habe ich refelexartig geblockt, den Arm abgewehrt!“, erklärte der Angeklagte. Doch geschlagen habe er „niemanden“, auch nicht bedroht. Als Zeugen benannte er auch seine Ehefrau. Die war bei dem Streit zwar nicht dabei, kam aber später dazu.

Doch eine Polizistin, die damals alarmiert wurde, schilderte den Kunsthändler nebst Gattin jetzt als eine Einheit: „Beide waren sehr aggressiv, auch der Polizei gegenüber!“ In einer Woche geht der Prozess weiter – dann mit der hochrangigen Justiz-Vertreterin persönlich im Zeugenstand.

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