Frau will 4000 Euro Schmerzensgeld Kundin lief gegen Scheibe: Klage abgewiesen

Düsseldorf · Auf die Eigenverantwortung von Kunden bei einem Einkaufsbummel hat am Dienstag das Amtsgericht ausdrücklich hingewiesen. Eine 52-jährige Frau war im Mai 2011 in einem Schuhgeschäft in der Innenstadt bei der Suche nach dem Ladenausgang versehentlich gegen eine Glasfassade gelaufen, hatte sich beim Aufprall das Nasenbein gebrochen und jetzt 4000 Euro Schmerzensgeld verlangt.

Denn die Geschäftsleitung habe aus ihrer Sicht gegen die allgemeine Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Doch das Gericht wies dies nun zurück. Geschäftsinhaber, so das Urteil, müssten Kunden "vor naheliegenden, aber nicht vor allen erdenklichen Gefahren schützen".

Wer ein Schuhgeschäft betritt, dann aber nach halbstündigem Stöbern beim Verlassen des Ladenlokals die Tür nicht mehr findet und irrtümlich gegen einen Teil der gläsernen Fassade läuft - der ist selbst schuld und kann den Ladenbetreiber für den Schaden nicht haftbar machen. Nach diesem Motto wies das Amtsgericht die Klage der 52-Jährigen ab. Das gebrochene Nasenbein der Frau musste damals nach dem Aufprall operativ korrigiert werden, die Patientin musste dazu zwei Tage in einer Klinik bleiben. Doch die verklagten Geschäftsinhaber wiesen alle Haftungsforderungen zurück und gingen von "gehöriger Unaufmerksamkeit" der Kundin aus. Immerhin müsse die 52-Jährige ja beim Betreten des Ladenlokals zwangsläufig eine der beiden Glastüren in der Fensterfront benutzt haben. Zudem sei das Geschäft hell ausgeleuchtet und der Ausgang obendrein durch große Griffe an den Glastüren versehen. Diesen Argumenten ist das Gericht jetzt gefolgt.

Bei "gehöriger Überlegung und gehöriger Wahrnehmung" hätte die Kundin die zusätzlich durch Sicherungsanlagen sichtbar eingerahmten Türen nicht verpasst, so das Urteil. "Sie hätte zu keinem Zeitpunkt in Erwägung ziehen dürfen, dass auch die neben den Eingangstüren befindlichen Flächen" ein Betreten oder ein Verlassen des Geschäfts "erlauben würden". Fazit des Richters: "Der Unfall stellt sich damit bei aller Bedauerlichkeit als selbstverschuldet heraus". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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