Düsseldorf Kundin rutscht in Supermarkt aus

Düsseldorf · Es ist die zweite Klage zu Sicherungspflichten in wenigen Wochen.

Ein Schritt, ein Rutsch, ein ungebremster Aufschlag auf steinhartem Boden: So beschrieb eine Kundin (50) gestern beim Landgericht, was ihr vor rund zehn Monaten in einem Supermarkt südlich von Düsseldorf geschehen sei. Als sie zwischen zwei Verkaufstischen mit Sonderangeboten durchgehen wollte, sei ihr linker Fuß plötzlich weggerutscht, beim Sturz auf den Kopf habe sie dann einen Bruch der Augenhöhle erlitten. In ihrer Klage gegen den Supermarkt fordert sie 7500 Euro Schmerzensgeld von dem Konzern plus Übernahme künftiger Arzt- und Behandlungskosten.

Es ist der zweite Fall innerhalb weniger Wochen, bei dem die Sicherungspflichten in Supermärkten auf den Prüfstand der Justiz kommen. Erst Ende Mai hatte eine 80-Jährige gegen den Betreiber einer anderen Supermarkt-Kette (die es inzwischen schon nicht mehr gibt) nach einem Ausrutscher auf dem Inhalt eines umgestürzten Sahnebechers eine Klage auf Schmerzensgeld und Arztkosten eingereicht, insgesamt mehr als 38.000 Euro. Die Seniorin hatte sich bei ihrem Fall nämlich den Oberschenkel gebrochen, war in der Reha später sogar nochmal gestürzt. Eine richterliche Entscheidung über diese Klage liegt noch nicht vor.

Dass solche Fälle aber nicht nur betagten Kunden passieren, zeigt die gestrige Klage der 50-Jährigen. Sie war mit der zehnjährige Tochter eines befreundeten Ehepaares in der Markt-Filiale unterwegs, als sie angeblich urplötzlich wegrutschte, mit dem Kopf auf dem Boden aufschlug. Sie habe nicht wieder aufstehen können, ein anderer Kunde habe sogar "eine Tüte tiefgefrorener Erbsen zum Kühlen gebracht". Später sei ein Bruch des Orbitalbodens festgestellt worden, also des Augenhöhlenbodens bis hin zur Kieferhöhle. Bis heute leide sie an der Bruchstelle noch unter einem Taubheitsgefühl im Gesicht, könne nicht fest in einen Apfel beißen.

Das zehnjährige Mädchen hat als Zeugin gestern bestätigt, auf dem Boden sei damals "Schmiere" gewesen. Als die Richterin Details wissen wollte, präzisierte die Schülerin: Es sei wie "Seifenwasser" gewesen, das aber nicht richtig weggewischt worden sei. Die Supermarkt-Kette ließ vortragen, in ihren Märkten werde "alle 20 bis 30 Minuten" kontrolliert, um der Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen.

(RP)
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