3G-Kontrollen in Bus und Bahn Nur 34 Verstöße gegen 3G in der Rheinbahn

Düsseldorf · Die 3G- und Maskenkontrollen im ÖPNV stellt Verkehrsunternehmen wie die Rheinbahn auch vor finanzielle Probleme. Das Land NRW will Personal für die Kontrollen nun bezuschussen.

Während der Schwerpunktkontrollen bis Mittwoch ist ein Team der Rheinbahn verstärkt unterwegs, das ausschließlich die Einhaltung der Corona-Regeln überprüft. 

Während der Schwerpunktkontrollen bis Mittwoch ist ein Team der Rheinbahn verstärkt unterwegs, das ausschließlich die Einhaltung der Corona-Regeln überprüft. 

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Seit Montag finden in ganz NRW Schwerpunktkontrollen der 3G-Regelung im Nahverkehr statt. Auch die Rheinbahn beteiligt sich mit Unterstützung des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) der Stadt Düsseldorf an der Aktion. Am ersten Tag wurden so innerhalb von acht Stunden 4478 Fahrgäste kontrolliert und 34 Verstöße festgestellt.

Seit dem 24. November gilt im Nah- und Fernverkehr nicht nur die Maskenpflicht, auch ein 3G-Nachweis wird benötigt. Fahrgäste müssen also entweder geimpft oder genesen sein oder einen aktuellen Corona-Test vorweisen können. PCR-Tests sind 48 Stunden gültig, Schnelltests 24. Ohne Nachweis ist ein Bußgeld von 250 Euro fällig. Eine flächendeckende Kontrolle ist schwierig umzusetzen, daher wird stichprobenartig kontrolliert, auch bei der Deutschen Bahn und dem Verkehrsbund Rhein-Ruhr (VRR).

Insgesamt sind die seit einigen Wochen laufenden zusätzlichen 3G-Kontrollen kein günstiger Posten. Rheinbahn-Geschäftsführer Klaus Klar nennt einen sechsstelligen Betrag, der dafür pro Monat aufgebracht werden müsse. Denn das Düsseldorfer Unternehmen hat sich dazu entschlossen, die 3G-Nachweise nicht durch die regulären Kontrolleure oder die Fahrer selbst durchführen zu lassen. Stattdessen setzt man auf ein dafür geschultes rund 30-köpfiges Team eines Subunternehmens, das stichprobenartig in den Bahnen und Bussen der Rheinbahn unterwegs ist. „In anderen Städten wie Berlin oder Hamburg wird anders kontrolliert, etwa durch das schon vorhandene Personal. Wir nehmen die Aufgabe aber so ernst, dass wir uns für diese Variante entschieden haben“, bekräftigt Klar seine Position, die dann auch entsprechend hohe Kosten mit sich brächte. 

Gleichzeitig seien durch die Corona-Pandemie die Fahrgastzahlen und Abos eingebrochen. „Seit Herbst erholen sich die Zahlen leicht und sind auch mit der vierten Welle nicht erneut eingebrochen“, sagt Klar. An einem Werktag befördere man rund 620.000 Personen – eine hundertprozentige Kontrolle könne man da kaum umsetzen. Probleme bereite dabei die offene Struktur der Haltestellen und die Kürze der Strecken.

Die Verstöße seien aktuell aber gering. Sollte die Zahl signifikant steigen, habe man die Möglichkeit, bei den Kontrollen nachzusteuern, indem entsprechend mehr Personal eingestellt wird und auch häufigere Stichproben durchgeführt werden. 

Bisher habe man während der Kontrollen allerdings laut Thomas Kötter, Sprecher der Rheinbahn, noch keine Probleme festgestellt. Vielmehr scheint es, als habe die Mehrzahl der Fahrgäste diese neue Regelung akzeptiert und begrüße diese. „Es kommt häufiger vor, dass Fahrgäste unaufgefordert ihre Nachweise vorzeigen“, erklärt Kötter weiter. Deutlich mehr Verstöße habe es bei der Maskenpflicht gegeben. 

Die Deutsche Bahn hingegen setzt bei den Kontrollen vor allem auf die ohnehin in den Zügen eingesetzten Mitarbeitenden der DB Sicherheit, die bereits in den Zügen für Ordnung sorgen, und teilweise auf Subunternehmer, etwa in den Fahrzeugen von anderen Anbietern wie Abellio oder National Express. „Wir werden in Zukunft allerdings wohl weiteres Personal hierfür rekrutieren“, sagt Dirk Pohlmann, Sprecher der DB.

Grund dafür sei ein neuer Topf Fördergelder vom Land, von dem auch der gesamte VRR und damit die Rheinbahn profitieren werde. 28 Millionen Euro stellt das Land zur Verfügung, um damit zusätzliches Personal zu finanzieren, das die Einhaltung der Coronaschutzverordnungen überprüft. Die Unternehmen könnten per Antrag Unterstützung für den Zeitraum vom 1. Dezember 2021 bis 30. Juni 2022 anfordern.

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