Urteil Rentner misshandelte seine Schwiegermutter

Düsseldorf · In dem Fall, in dem ein 70-Jähriger seine pflegebedürftige Schwiegermutter misshandelt haben soll, fiel gestern das Urteil vor dem Düsseldorfer Amtsgericht.

 Die Verhandlung fand im Düsseldorfer Gerichtskomplex statt.

Die Verhandlung fand im Düsseldorfer Gerichtskomplex statt.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Ein 70-jähriger Düsseldorfer, der seine 89-jährige Schwiegermutter bei der heimischen Pflege misshandelt haben soll, wurde gestern vor dem Amtsgericht wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich soll er 1200 Euro in monatlichen Raten an den gemeinnützigen Verein „Froschkönige gegen Kinderarmut“ zahlen.

Der Angeklagte berichtete, seine Schwiegermutter habe an zwei Tagen die „Schnittchen“ in der Größe von Dominosteinen nicht herunter geschluckt. Da sie Wasser und Säfte problemlos schlucken konnte, vermutete er, dass die 89-Jährige die Nahrung nicht zu sich nehmen wollte. Durch starken Druck auf den Hals der Geschädigten fügte er ihr in mindestens zwei Fällen schwere Blutergüsse zu. Er gab an, dass er nur den Schluckreflex auslösen und sie nicht verletzten wollte.

Der Staatsanwalt beschrieb die Hämatome als „die massivsten, die ich bisher in meinem Leben gesehen habe“. Er forderte daher ein Jahr auf Bewährung und eine Zahlung von 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein. Die anwesende Rechtsmedizinerin konnte zumindest ausschließen, dass solche Verletzungen durch eine „adäquate pflegerische Maßnahme“ entstanden sein können. Generell würde sich das „Massieren“ des Halses nicht dazu eignen, den Schluckreflex auszulösen. Vielmehr hätte das Pürieren der Nahrung helfen können.

Aufgefallen waren die Verletzungen der 89-Jährigen einer ambulanten Pflegekraft, die auch ein angespanntes Verhältnis zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten wahrnahm. Die Richterin verurteilte den 70-Jährigen aufgrund der vorgetragenen Befunde.

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