Moers 22-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

Moers · Weil er eine 20-Jährige im Schlaf missbrauchte, muss ein Kamp-Lintforter für zwei Jahre und neun Monate in Haft.

 Verhandelt wurde der Fall am Amtsgericht Moers.

Verhandelt wurde der Fall am Amtsgericht Moers.

Foto: Wagner, Rolf (row)

Von Irena Al-Saigh

Ein 22-Jähriger aus Kamp-Lintfort wurde gestern vor der auswärtigen Großen Strafkammer des Landgerichts Kleve im Amtsgericht Moers wegen Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe sowie einem Schmerzensgeld von 2500 Euro verurteilt.

Im Oktober letzten Jahres habe der, in Moers geborene, Verurteilte bei einem gemeinsamen Filmabend mit zwei Freunden und der Geschädigten mit seinen Fingern sexuelle Handlungen im Intimbereich der 20-Jährigen vorgenommen während diese schlief. Zudem soll er Bilder von diesen Handlungen und der schlafenden Geschädigten gemacht haben, welche er nach eigenen Aussagen sofort wieder löschte, da sie verschwommen gewesen seien.

Am besagten Abend soll der Verurteilte die Geschädigte vor einem Fast Food Restaurant gefragt haben, ob diese untenrum rasiert sei. Auch im Vorfeld habe es in Chatverläufen derartige Anspielungen gegeben, die die Geschädigte jedoch zurückwies und lediglich als Scherz auffasste. „Es war immer klar, dass wir nur Freunde waren“, sagte die 20-Jährige, die ebenfalls als Nebenklägerin erschien.

Auf einer Schlafcouch im Wohnzimmer eines Freundes sei es dann zu besagter Tat gekommen, welche laut des Verurteilten daraus resultierte, dass die Geschädigte ihr Gesäß an seinen Genitalbereich gerieben und das darauffolgende Anfassen nicht abgewehrt hätte. Er sei die ganze Zeit davon ausgegangen, dass sie wach gewesen ist.

Die Geschädigte hingegen berichtete unter Tränen, dass sie erst durch die Finger des Verurteilten wach geworden und derart überrumpelt gewesen sei, dass sie nicht reagieren konnte. „Es verletzt mich zutiefst, was für Strenge er bei mir überschritten hat. Wir waren ja Freunde“, sagte sie sichtlich aufgelöst.

Einem Zeugen zufolge habe der Verurteilte bei einem späteren Internetanruf mit Freunden mit der Tat geprahlt. Zudem sei ebenfalls die Aussage gefallen, dass er gewusst hätte, dass die Geschädigte zum Zeitpunkt der Handlungen schlief. Nach Angaben des Opfers habe er sich auch während der Tat bei ihr entschuldigt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Geschädigten. Der Vertreter der Nebenklage stellte zudem einen Adhäsionsantrag auf Schmerzensgeld. Das letzte Wort hatte der Verurteilte, der sich an die Geschädigte wandte. „Ich war der festen Überzeugung, du wärst wach gewesen. Wenn ich das rückgängig machen könnte, würde ich“, sagte er.

Nach zweistündiger Urteilsfindung verkündete der Vorsitzende Richter Johannes Huismann das Urteil unter Berücksichtigung des jungen Alters und der vorherigen Unbescholtenheit des Verurteilten. Trotzdem liege bei der Tat kein minderschwerer Fall vor, da es sich um eine Vergewaltigung handle, zu der noch die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch die Bildaufnahmen hinzukommen würde. „Und das in einer Weise, wie das der Kammer noch nicht vorgekommen ist“, betonte Huismann.

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