Bewährungsstrafe für Studentin rechtskräftig Bombendrohung: Staatsanwalt verzichtet auf Revision

Düsseldorf (dto). Eine überraschende Wende hat es im Prozess um die Bombendrohungen gegen den Düsseldorfer Flughafen gegeben. Die Staatsanwaltschaft zog die Revision gegen die Bewährungsstrafe zurück. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, man habe das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts sorgfältig geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Revision keine Aussicht auf Erfolg habe.

Das Urteil im Prozess um die Bombendrohung war vielfach auf Kritik gestoßen. Obwohl eine 28-jährige Studentin am letzten Tag der Sommerferien 2003 den Verkehr auf dem Flughafen nahezu komplett lahm gelegt hatte, beließ es das Gericht bei zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin von einer "unverhältnismäßig milden Strafe" gesprochen.

Der Richter war indes der Meinung, die Studentin sei durch die zu erwartenden millionenschweren Schadensersatzforderungen des Flughafens schon genug gestraft. Die Frau hatte mit der Explosion mehrerer Bomben gedroht, um am Tattag nach eigenen Angaben nicht mit ihrem Freund in den Urlaub fliegen zu müssen. Durch die Rücknahme der Revision ist das Urteil nun rechtskräftig.

(afp)
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