Amtsgericht Düsseldorf Verfahren gegen junge Eddy-Fahrer eingestellt

Düsseldorf · Sie hatten sich einfach zwei Eddy-Roller, die an der Kö nicht abgeschlossen standen, geschnappt und waren losgefahren. Dabei hatten die Jugendlichen keinen Führerschein. Weil es krachte, verhandelte jetzt das Amtsgericht Düsseldorf.

Düsseldorf: Unfall mit zwei Miet-Rollern an der Königsallee
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Unfall mit zwei Miet-Rollern an der Königsallee

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Foto: Gerhard Berger

Nach einem Unfall mit illegal genutzten Eddy-Elektrorollern auf der Kö hat das Amtsgericht gegen zwei Jugendliche hinter verschlossenen Türen verhandelt.

Die beiden 16 und 17 Jahre alten Jungen gaben zu, an einem Abend im Mai zwei unverschlossene E-Roller genutzt zu haben, obwohl sie keinen Führerschein haben.

Bei einem Bremsmanöver an der Kö kam der Fahrer des hinteren Rollers zu Fall, sein Sozius brach sich das Schlüsselbein.

Eine Amtsrichterin ging von einer „jugendtypischen Verfehlung“ aus, stellte das Verfahren gegen die bisher unbescholtenen Jungs ein. Beide müssen einen Verkehrserziehungskurs absolvieren.

Beide gaben an, dass sie sich damals nach Ärger im Elternhaus eine Computer-Sperre und weitere Sanktionen eingehandelt hatten, und aus Frust dann spontan die fahrfähigen Roller genutzt hatten.

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