Minister Ingo Wolf Alkoholverbot in NRW doch möglich?

Düsseldorf · Woche nach dem Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs, der ein zeitlich und örtlich begrenztes Alkoholkonsumverbot für rechtswidrig erklärt hat, sorgte gestern eine Äußerung aus dem NRW-Innenministerium für Verwirrung.

Ein Sprecher von Minister Ingo Wolf (FDP) hatte erklärt, das Urteil habe für die Kommunen in NRW keine Bedeutung, weil das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalens den Städten und Gemeinden selbst die Entscheidung über ein solches Verbot überlasse.

"Egal", war die spontane Reaktion vom ordnungspolitischen Sprecher der FDP im Rat, Manfred Neuenhaus: "Selbst wenn es zulässig wäre, sind wir gegen ein solches Verbot, mit dem alle jungen Leute, die ihr Bier friedlich auf der Straße trinken wollen, kriminalisiert werden."

Im Kampf gegen die oft als Wurfgeschoss missbrauchten Flaschen bevorzugt Neuenhaus einen "Austausch von Glas gegen PET um Mitternacht". Dann müsse allerdings auch die Awista weggeworfene Glasflaschen schon ab 23.30 Uhr einsammeln und die Mülleimer leeren. "Wenn die CDU mitmacht, bringe ich einen solchen Vorschlag gern im Rat ein", so Neuenhaus.

Andreas Hartnigk (CDU) hält die Aussage aus dem Ministerium nicht für haltbar: "Es kann nicht sein, dass jede Kommune selbst Verbote formuliert, die vom Oberverwaltungsgericht gekippt werden." Er frage sich, wie der Innenminister die in Mannheim bemängelte Verallgemeinerung von Gefahrenpotenzial umschiffen wolle. Hartnigk regt an, dass Stadtverwaltung und Land eine gerichtsfeste Formulierung möglicher Verbotsverfügungen austüfteln.

(RP)
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