Werbebilder Podolski gewinnt Fotostreit vor Gericht

Düsseldorf · Werbefotos von Fußball-Profi Lukas Podolski (24) sind nicht frei verwendbar – auch dann nicht, wenn die Aufnahmen von dessen Trikotfirma zur Verfügung gestellt wurden. Das musste sich jetzt eine Firma für Fan-Artikel vom Landgericht sagen lassen.

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Foto: AFP

Werbefotos von Fußball-Profi Lukas Podolski (24) sind nicht frei verwendbar — auch dann nicht, wenn die Aufnahmen von dessen Trikotfirma zur Verfügung gestellt wurden. Das musste sich jetzt eine Firma für Fan-Artikel vom Landgericht sagen lassen.

Dort hatte der Nationalstürmer, der von den Münchener Bayern inzwischen zum 1.FC Köln zurückgekehrt ist, gegen die unerlaubte Verwendung seiner Bilder nämlich Klage eingereicht. Das Landgericht sprach Podolski per Urteil 10.000 Euro Schadenersatz zu. (Az: 12 O 441/08)

Unzulässige Werbemittel

Per Exklusiv-Vertrag hat sich ein Bekleidungshersteller die Rechte an Werbefotos mit dem Nationalspieler längst gesichert. Zugleich lieferte die Trikotfirma aber drei Podolski-Fotos "unterschiedlicher Ausprägung" an diesen Internet-Anbieter für Fan-Artikel. Diese Firma hält die Podolski-Klage deshalb für unbegründet. Da die Aufnahmen vom Exklusiv-Partner des Fußball-Profis stammen, handele es sich um zulässige Werbemittel, deren Nutzung der 24-Jährige jetzt dulden müsse.

Die 12. Zivilkammer des Landgerichts folgte jedoch der Klage des Spielers. Schon vor einem Jahr hatte Podolski eine Einstweilige Verfügung gegen die Verwendung dieser Fotos erwirkt.

Da die Aufnahmen aber trotz Unterlassungserklärung der Fan-Firma nicht aus dem Internet entfernt wurden, reichte der Nationalstürmer dagegen Klage ein und bekam Recht.

Die Veröffentlichung eines Bildes erfordere die Einwilligung des Abgebildeten, so das Gericht. Zumal Lukas Podolski "wesentliche Einnahmen über die Vermarktung seiner Persönlichkeit" erziele. Und da die Einwilligung des Stürmers nicht vorlag, soll die Fan-Artikel-Firma jetzt zahlen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

(RP)
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