Lokalsport SuS 09 verabschiedet eine neue Satzung

Dinslaken · Einstimmiges Votum nach einer mehr als zweistündigen außerordentlichen Hauptversammlung.

 Der SuS Vorstand mit Tobias Püttmann, Andreas Philipps, Oliver Grimm, Michael Skaletz und Achim Odenkirchen (v.l.) präsentierte die neue Satzung.

Der SuS Vorstand mit Tobias Püttmann, Andreas Philipps, Oliver Grimm, Michael Skaletz und Achim Odenkirchen (v.l.) präsentierte die neue Satzung.

Foto: RP-Archivfoto

Gut vorbereitet, Punkt für Punkt intensiv durchdiskutiert, Änderungen vorgenommen und dann einstimmig bei einer Enthaltung verabschiedet. Das war das Fazit nach einer gut zweistündigen außerordentlichen Hauptversammlung beim SuS 09 Dinslaken, die nur dazu diente eine neue Satzung zu verabschieden. Die steht jetzt und wird in Kraft treten, wenn das Amtsgericht Duisburg seine Zustimmung gegeben hat, was durchaus erst in einem halben Jahr der Fall sein kann.

"Wir wollen den Verein zukunftssicher machen und die Gemeinnützigkeit gewährleisten. Dafür brauchen wir eine neue Satzung", so Vorsitzender Oliver Grimm bei der Begrüßung der 44 Mitglieder in den Jugendräumen auf der Bezirkssportanlage. Präsentiert wurde die neue Satzung mit Bild an Bild zur alten Fassung vom zweiten Vorsitzenden Achim Odenkirchen, der sich akribisch auf seine Aufgabe vorbereitet hatte. Unterstützt wurde der Vorstand bei der Präsentation der neuen Satzung vom Essener Rechtsanwalt Dirk Kindsgrab, Referent beim Fußballverband Niederrhein für Verbands-, Arbeits- und Sportrecht. Der hatte den Vorstand der 09er bereits bei der Erarbeitung der Satzung beraten und stand ebenso wie sein Kollege und SuS-Mitglied Karl-Heinz Dasbach bei rechtlichen Fragen zu den einzelnen Punkten an diesem Abend Rede und Antwort.

Ein im Vorfeld der Versammlung stets intensiv diskutierter Punkt war eine mögliche Interessenkollision bei Oliver Grimm. Der ist inzwischen nicht nur Vorsitzender, sondern bekanntlich auch als Platzwart Angestellter des Vereins. So ist in der neuen Satzung eindeutig geregelt, dass "an Beratungen und Entscheidungen über Beschlussgegenstände, von denen ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes oder ein Angehöriger direkt oder indirekt betroffen ist, diese nicht teilnehmen dürfen" und "ein Angestellter des Vereins, der auch ein Amt im geschäftsführenden Vorstand ausübt, bei allen sein Angestelltenverhältnis direkt oder indirekt betreffenden Entscheidungen innerhalb der Vereinsgremien ausgeschlossen werden muss".

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Punkt, dass "der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten wird", diese also nicht mehr automatisch der erste und zweite Vorsitzende sein müssen.

Am Ende der harmonischen Zusammenkunft wurde dann noch bekannt, das sich die Fertigstellung des ersten Bauabschnitts im Zuge der Renovierung auf der Bezirkssportanlage weiter hinzieht. "Vor Weihnachten wird das nichts", war Oliver Grimm nicht sehr optimistisch. Betont wurde jedoch, dass dies an den ausführenden Firmen liege, die Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Stadt nach wie vor ausgezeichnet sei.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort