Stadtverwaltung hat entschieden Die Maskenschilder in der Innenstadt bleiben stehen

Dinslaken · Die Corona-Schutzverordnung des Landes gilt unabhängig davon, ob die kommunale Verfügung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz ausläuft.

 In Dinslaken weisen Schilder wie dies an der Duisburger Straße auf die Verpflichtung zum Tragen einer Maske hin.

In Dinslaken weisen Schilder wie dies an der Duisburger Straße auf die Verpflichtung zum Tragen einer Maske hin.

Foto: Heinz Schild

Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske unter anderem auf Märkten und ähnlichen Verkaufsstellen im Außenbereich und im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften. Darauf weist die Stadt Dinslaken hin. Diese Landesregelung gilt unabhängig zur Frage, ob zum Freitag die städtische Allgemeinverfügung zur Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum auslaufen wird.

Diese städtische Verfügung vom Oktober regelt eine lokale Maskenpflicht in Teilen der Dinslakener Innenstadt und von Hiesfeld. Sie läuft aus bei einer Unterschreitung des Inzidenzwertes von 50 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen. Seit dem 4. Juni liegt der Wert nun ohne Unterbrechung unter 50. Um weiter an die Regelung der Corona-Schutzverordnung zu erinnern und dafür zu sensibilisieren, bleiben die Maskenschilder auf der Neustraße, der Duisburger Straße zwischen Altmarkt und Friedrich-Ebert-Straße sowie auch auf dem Neutorplatz zunächst auch dann weiter stehen, wenn die städtische Allgemeinverfügung ausläuft. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse entschieden. „Die gesunkenen Inzidenz-Werte sind sehr erfreulich, trotzdem sollten wir die AHA-Regeln und die Corona-Schutzverordnung weiterhin befolgen“, betont Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. Die aktuelle Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist auch auf der städtischen Homepage zu finden: www.dinslaken.de

(RP)
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