Verfahren in Paderborn eingestellt Frau überfährt Kind beim Spielen – Eltern wollen keine Bestrafung

Paderborn · Eine Autofahrerin soll ein spielendes Kind überrollt und dabei tödlich verletzt haben. Bestraft wird sie dafür nicht. Das Gericht stellt das Verfahren ein – auch weil die Eltern des Kindes ausdrücklich keinen Wert auf eine Bestrafung der Frau legen.

Das Land- und Amtsgericht Paderborn.

Das Land- und Amtsgericht Paderborn.

Foto: dpa/David Inderlied

Das Verfahren gegen eine Autofahrerin, die in Paderborn ein spielendes Kleinkind überrollt und tödlich verletzt haben soll, ist eingestellt worden. Auch weil die Eltern des Kindes nach Angaben ihres Anwaltes ausdrücklich keinen Wert auf eine Bestrafung der Frau legten, entschied das Amtsgericht am Donnerstag nach kurzer Verhandlung, das Strafverfahren gegen eine Wiedergutmachungszahlung ohne Urteil zu beenden. Die Angeklagte muss nun ein Schmerzensgeld von 3000 Euro an die Eltern des im vergangenen Sommer getöteten Kindes zahlen.

Die Frau hatte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft im Sommer 2019 mit ihrem Pkw eine Sackgasse befahren und in einer Hofzufahrt parken wollen. Dort habe sie zwar auf Kinder geachtet, dabei aber das am Boden sitzende zweijährige Mädchen übersehen. Das Auto rollte über das Kind hinweg und verletzte es dabei so schwer, dass es drei Tage später starb. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

(th/dpa)
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