Gericht in Bonn Mutter tötet vierjährigen Sohn – Acht Jahre Haft wegen Mordes

Bonn · Eine 42-Jährige aus Euskirchen hat laut einem heute gefällten Urteil ihren vierjährigen Sohn ermordet. Sie muss für acht Jahre ins Gefängnis – wegen einer Borderline-Störung gilt sie als vermindert schuldfähig.

Im Mordprozess um die Tötung eines vierjährigen Kindes hat das Bonner Schwurgericht die 42-jährige Mutter aus Euskirchen wegen heimtückischen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. „Der Vierjährige war ein fröhliches Kind, das nicht sterben wollte“, sagte der Kammervorsitzende in seiner Urteilsbegründung. Bei der Tat sei der Junge arg- und wehrlos gewesen.

Laut Urteil hatte die Angeklagte ihr Leben nach der Scheidung von dem Vater des Kindes 2019 völlig auf den Vierjährigen fokussiert. Nachdem sie erfahren hatte, dass der Sohn, der die Tage vor der Tat beim Vater war, dort bleiben und nicht zu ihr kommen wollte, war sie tief getroffen.

„Mit diesem Dämpfer kam sie nicht zurecht“, hieß es im Urteil weiter. Als das Kind wieder zu Hause war, habe die Angeklagte beschlossen, sich das Leben zu nehmen und den Jungen zu töten. Sie habe es nicht im Stich lassen wollen, so hatte sie in ihrem langen Geständnis formuliert. Die Frau gab dem Kind Tabletten und unternahm mehrere Versuche, es zu töten. Schließlich erdrosselte sie den Jungen. Dann versuchte sie, sich das Leben zu nehmen, konnte aber gerettet werden.

„Es ist das Allerschlimmste, was ich tun konnte“, hatte die Angeklagte im letzten Wort erklärt. Die Tat hatte sie laut Gericht wegen einer Borderline-Störung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen.

(bora/dpa)
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