Am kommenden Wochenende Hochzeiten in NRW auch bei Corona-Inzidenzstufe 2 möglich

Düsseldorf · Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat klargestellt, dass Hochzeiten am kommenden Wochenende möglich sind – trotz Inzidenzstufe 2. Dabei gehe es auch um die „besondere Bedeutung“ der Feier für die Beteiligten.

 Hochzeiten am kommenden Wochenende können abstimmen – was danach gilt, wird aktuell noch ausgearbeitet.

Hochzeiten am kommenden Wochenende können abstimmen – was danach gilt, wird aktuell noch ausgearbeitet.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Hochzeiten und ähnlich langfristig geplante Feiern sind nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums auch bei einer Inzidenzstufe 2 am kommenden Wochenende mit Schutzvorkehrungen möglich. Die Kreise und kreisfreien Städte seien darauf hingewiesen worden, dass auch in Inzidenzstufe 2 Hochzeiten und ähnliche langfristig geplante Feiern durch eine Ausnahme nach Paragraf 21 Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung ermöglicht werden könnten, ohne dass bei diesen auf Musik und Tanz verzichtet werden müsse, teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Donnerstag in Düsseldorf mit.

Nach den noch geltenden Regelungen seien private Veranstaltungen wie Partys und vergleichbare Feiern ohne Verpflichtung zu Mindestabstand und Maskenpflicht eigentlich nur in den Inzidenzstufen 0 und 1 möglich. Nachdem sich die Ministerpräsidentenkonferenz aber am Dienstag im Grundsatz darauf verständigt habe, dass geimpften und genesenen Personen alle Angebote, Einrichtungen und Tätigkeiten wieder offenstehen sollen und dies grundsätzlich auch für getestete Personen gelten solle, erscheine ein Festhalten an der bisherigen Regelung für das kommende Wochenende nicht mehr angemessen.

Das Ministerium verwies darauf, dass die Corona-Schutzverordnung derzeit entsprechend überarbeitet werde. Dabei seien auch die besondere Bedeutung der Veranstaltung für die betroffenen Personen und der lange Planungsvorlauf zu berücksichtigen. Dem könne durch die Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden. Sie erfordere aber gerade in Kommunen mit höheren Inzidenzen ein angemessenes Schutzkonzept. „Die Kommunen haben hier Spielraum für passgenaue Lösungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen“, erklärte das Ministerium weiter. Die Regelung gelte zunächst nur bis zum Auslaufen der aktuellen Corona-Schutzverordnung am kommenden Donnerstag.

(bora/dpa)
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