Wegen Omikron Landesregierung NRW weitet Testpflicht an Schulen aus

Düsseldorf · Weil sich die Omikron-Variante auch in NRW immer weiter ausbreitet, hat die Landesregierung beschlossen, auch Geimpfte und Genesene regelmäßig in den Schulen zu testen. Das gilt für Schüler und das gesamte Personal.

 In den NRW-Schulen müssen sich nun auch Geimpfte und Genesene regelmäßg testen. (Archivbild)

In den NRW-Schulen müssen sich nun auch Geimpfte und Genesene regelmäßg testen. (Archivbild)

Foto: dpa/Nicolas Armer

Die Landesregierung weitet die Testpflicht an den Schulen angesichts der sich ausbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus aus. Künftig nehmen nach Angaben des Schulministeriums auch Geimpfte und Genesene verpflichtend an den regelmäßigen Tests in den Schulen teil. Die erweiterte Testpflicht gelte für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie für das gesamte darüber hinaus in den Schulen tätige Personal, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Neben den Schülerinnen und Schülern wird demnach auch das gesamte Personal am ersten Schultag nach den Ferien vollständig getestet.

„Um einen sicheren Schulstart zu ermöglichen, kommen am ersten Schultag nach den Ferien bei allen Schülerinnen und Schülern an den weiterführenden Schulen Antigen-Selbsttests zur Anwendung“, heißt es in einer Mitteilung. An den Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe würden ebenfalls am kommenden Montag alle Schülerinnen und Schüler mit den PCR-Lolli-Tests getestet.

Alle Lehrerinnen und Lehrer sowie andere in Schulen beschäftigten Menschen an den Grund- und Förderschulen sowie an den weiterführenden Schulen, die immunisiert sind, führten ab kommendem Montag dreimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest in eigener Verantwortung durch oder hätten den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorzulegen, heißt es zum Verfahren in der am Donnerstag verbreiteten Schulmail.

Unberührt davon bleibe die im Infektionsschutzgesetz begründete Verpflichtung der nicht immunisierten und in Präsenz tätigen Lehrerinnen, Lehrer und Beschäftigten, an ihren Präsenztagen in der Schule einen Antigen-Selbsttest unter Aufsicht in der Schule vorzunehmen oder den Nachweis über einen Bürgertest vorzulegen.

(ldi/dpa)
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