Dienst-Laptops für Lehrer Ende der Kreidezeit

Düsseldorf · Zwischen Land und Kommunen ist ein Streit darüber entbrannt, wer die Anschaffung von Laptops für Lehrer finanzieren soll.

 Die technische Ausstattung von Schulen bleibt ein kontroverses Thema. (Archiv)

Die technische Ausstattung von Schulen bleibt ein kontroverses Thema. (Archiv)

Foto: dpa, msc pzi dna

Schlange stehen am Schul-Computer gehört für viele nordrhein-westfälische Lehrer zum Alltag. Gerade in den Tagen kurz vor der Sommerpause, wenn die Zeugnisse geschrieben werden, reichen die Kapazitäten in den Schulen oft nicht aus. Nicht selten stehen nur drei oder vier Computer für ein gesamtes Lehrerkollegium zur Verfügung.

Das Problem ist auch der NRW-Landesregierung bewusst - die Digitalisierung der Schulen steht auf der Prioritätenliste von Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) weit oben. Doch jetzt ist nach Informationen unserer Redaktion ein Streit darüber entbrannt, wer die Kosten für die Anschaffung und Wartung von Dienst-Laptops für Lehrer tragen soll.

Für die Kommunen ist die Sache klar: „Wir sehen die Schulträger hier nicht in der Verantwortung“, heißt es beim Städtetag NRW auf Anfrage. Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände müsse der Dienstherr, also das Land, für die Kosten aufkommen. Es gelte das Konnexitätsprinzip: „Wenn das Land bestellt, muss es auch zahlen.“

Das Schulministerium bestätigte, dass Gespräche mit den Kommunen über dieses Thema und über die Ausstattung der Schulen mit Endgeräten begonnen haben. Dort hieß es aber: Das Ministerium wolle in diesem Rahmen eine Entscheidung innerhalb der Landesregierung vorbereiten, „die klarstellt, in welchem notwendigen Umfang das Land als Dienstherr Endgeräte für die Lehrerinnen und Lehrer vor Ort an den Schulen zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren hat.“ Mit anderen Worten: Für die Landesregierung ist längst noch nicht ausgemacht, dass sie die Kosten vollständig übernimmt.

Bis die Sache geklärt ist, behilft sich manch ein Lehrer damit, den eigenen privaten Computer für dienstliche Zwecke zu nutzen. Doch ein Erlass des Schulministeriums machte neulich deutlich, dass die Lehrer damit hohe rechtliche Risiken eingehen. Auch dieses Thema will das Ministerium nun in den Gesprächen mit den Kommunen adressieren: „Derzeit wird mit den Schulträgern die Notwendigkeit der Ausstattung der Schulen mit Endgeräten zur spezifischen Speicherung und Verarbeitung sensibler Schülerdaten erörtert.“ Es seien eine Menge Fragen zu klären, etwa zur Gerätefunktion und –ausstattung oder zum Support der Geräte.

Die Städte und Gemeinden befürchten nun, dass auch dies Ende an ihnen hängen bleiben könnten: Gerade Wartung, Support und Unterhalt der Geräte verursachten hohe Folgekosten. In einer gemeinsamen Stellungnahme des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW hieß es jüngst: Finanzierungsregelungen aus dem Zeitalter von Tafel und Kreide seien hierfür nicht mehr tragfähig.

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