Gesetzentwurf soll Anfang 2019 vorliegen NRW-Kitas sollen auch nachts öffnen

Düsseldorf · Das neue Kita-Gesetz in NRW soll 2020 kommen. Auch ein neuer Sprachtest ist geplant. Fraglich ist indes noch, ob die Regierungskrise in Berlin einen Strich durch die Rechnung macht.

 Eltern, die nachts arbeiten, sollen ihre Kinder bald auch in Kitas betreuen lassen können. (Symbolbild)

Eltern, die nachts arbeiten, sollen ihre Kinder bald auch in Kitas betreuen lassen können. (Symbolbild)

Foto: Julian Stratenschulte

Die Regierungskrise in Berlin hat nach Aussage von NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) direkte Auswirkungen auf  die Kitas in NRW. „Für das Brückenjahr sind Bundesgelder von 108 Millionen Euro eingeplant“, sagte Stamp. Das Geld könne jedoch erst fließen, wenn der Bundeshaushalt verabschiedet sei. „Wenn man als Fachminister weiterkommen will und die Situation in Kommunen sieht, ist das eine Zumutung“, so der Minister. Die Kommunen sollen dem Vernehmen nach einen Betrag in mittlerer zweistelliger Millionenhöhe beisteuern, der Rest kommt vom Land.

Die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist ein zentrales Vorhaben der schwarz-gelben Landesregierung. Ziel ist es, die Finanzierung der Kitas dauerhaft auf eine solide Grundlage zu stellen und deren Qualität zu verbessern. Das neue KiBiz-Gesetz soll zum Kindergartenjahr 2020/21 in Kraft treten. Um bis dahin die Existenz der Kitas zu sichern, ist ein weiteres Jahr mit einer Brückenfinanzierung notwendig.

Der Gesetzentwurf soll nach den Worten des Ministers im Januar 2019 vorliegen. Verabschiedet werde das Gesetz voraussichtlich kurz vor oder nach der Sommerpause 2019. Zum Kita-Jahr 2020/21 soll das reformierte Gesetz dann in Kraft treten. Unterstützung holt sich Stamp bei einem KiBiz-Beirat, der die Interessen verschiedener Akteure vertritt, darunter Vertreter von Kommunen, Kammern, Gewerkschaften, Kirchen, Eltern und der Tagespflege.

Inhaltlich wird es künftig einen verbindlichen Sprachtest für Vierjährige geben, der aber anders ausgestaltet werden soll als der „Delfin“-Test. Auch ist daran gedacht, etwa in der Nähe von Universitätskliniken Kitas einzurichten, die rund um die Uhr geöffnet sind. Dabei gehe es nicht darum, Kinder 24 Stunden lang betreuen zu lassen. Vielmehr könnten Eltern, die Nachtschichten hätten, ihre Kinder dort schlafen lassen. Kein Kind solle länger als neun Stunden am Stück in einer Kita bleiben.

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