Corona-Pandemie Niedergelassene Ärzte kritisieren Laumanns Epidemiegesetz

Düsseldorf · Die Mediziner wehren sich gegen die geplante Zwangsverpflichtung in der Corona-Pandemie. Sie verweisen darauf, dass ihre Arbeit in den Praxen dafür sorge, dass der stationäre Sektor nicht unter der Belastung kollabiert ist.

 Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen.

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen.

Foto: dpa/Federico Gambarini

In einem Brief an die Landesregierung und den Gesundheitsausschuss haben sich die Vorsitzenden von 14 Berufsverbänden der niedergelassenen Fachärzte in Nordrhein ihrem Frust über eine mögliche Zwangsverpflichtung Luft gemacht. In dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt, heißt es: „Wir haben mit unserem ungebrochenen Engagement in dieser Krise durch Aufrechterhalten unserer Sprechstundentätigkeit auch ohne adäquate Schutzausrüstung unsere eigene Gesundheit und Leben hinten angestellt – zum Wohle unserer Patienten.“ Schutzausrüstungen hätten sie selbst hergestellt.

Weiter heißt es, es seien Empfehlungen an die Mitglieder ausgesprochen worden, keinen Urlaub zu machen, sondern sich entsprechend der Lage einzubringen. „Unsere Arbeit und die unserer Mitarbeiterinnen hat dafür gesorgt, dass der stationäre Sektor nicht unter der Belastung kollabiert ist.“

Damit hätten die niedergelassenen Fachärzte einen Beitrag „im Rahmen unserer vertragsärztlichen Tätigkeit für ein funktionierendes Gesundheitssystem erbracht und verhindert, dass italienische oder spanische Zustände ausgebrochen sind“.

Die Fachärzte fordern die Landesregierung und Parlamentarier dazu auf, „uns nicht durch die im Gesetzentwurf angekündigten Zwangsmaßnahmen unserer Flexibilität zu berauben. Ihr Entwurf würde unserer Einschätzung nach essentielle Teile des Gesundheitswesens handlungsunfähig machen.“Stattdessen verlangen sie die „Schaffung eines geschützten Rechtsraumes in der Notversorgung“, um Ärzte vor persönlichen Haftungsrisiken in ihren Entscheidungen zu schützen.

Konkret geht es um Paragraf 15 des neuen Gesetzes. Dort ist die „Verpflichtung zum Einsatz medizinischen und pflegerischen Personals“ geregelt. Die zuständigen Behörden können demnach die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe auffordern ihnen Namen, Alter, ärztliche Fachrichtung und Kontaktdaten der praktizierenden oder schon in der Renten weilenden Ärzte zu übermitteln. Diese könnten dann „zur Bewältigung der epidemischen Lage“ eingesetzt werden. Gleiches gilt für Pfleger und Rettungskräfte.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) musste in den vergangenen Tagen viel Kritik für sein weitreichendes Vorhaben einstecken. Am Montag werden zahlreiche Experten im Landtag zu dem umstrittenen Epidemiegesetz erwartet. Ursprünglich hatte die Regierung es in einem Tag beraten und verabschieden wollen, war aber am Widerstand der Opposition gescheitert. Bedenken am Prozedere hatte es zudem auch aus Reihen der FDP gegeben.

Laumann hatte am Freitag noch einmal betont: „Natürlich geht die Freiwilligkeit einer Verpflichtung vor. Aber wir wissen sehr genau, dass das medizinische Personal doppelt so viel von Infektionen betroffen ist wie der Rest der Bevölkerung. Man muss also ein gewisses Verständnis dafür haben, dass ich dafür werbe, dass wir diese Gesetzesgrundlage als Ultima Ratio bekommen.“

Der Minister hat ebenfalls einen Brief an die Parlamentarier verfasst, um für sein Vorhaben zu werben. Darin räumt Laumann selbst ein, dass auch aus Sicht seines Ministeriums es als „einschneidendste und grundrechtsrelevanteste Instrument“ betrachte, die ausgebildete medizinische und pflegerische Fachkräfte zu verpflichten, sich an der Bekämpfung der Pandemie aktiv zu beteiligen. Er verweist darauf, dass das NRW-Gesetz bewusst eine enge Einbindung der Arbeitgeber vorsehe und eine strenge Einzelfallprüfung erfordere. „Das bedeutet für eine hoffentlich nie eintretende Notfallsituation.“

Wie diese dennoch aussehen könnte schildert Laumann jedoch selbst zu Beginn des Schreibens: „Was ist, wenn die Ärztinnen und Ärzte, die Pflegekräfte und die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer an ihre körperlichen und seelischen Belastungsgrenzen kommen?“ Auch dann müsse der Staat, müsse das Gemeinwesen weiter handlungsfähig bleiben. „Dann müssen wir als Verantwortliche im Gesundheitswesen die Möglichkeit haben, die richtigen Maßnahmen zu treffen, damit unser Gesundheitswesen weiter funktioniert. Dann müssen wir klare und schnelle Entscheidungen treffen können, um die nötigen Reserven für den absoluten Notfall aktivieren zu können.“

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