Kein Beweis für Betrug an dementer Frau – Freispruch für Vertreter

Die Demenz-Erkrankung einer Rentnerin (88) wurde gestern beim Amtsgericht zum Vorteil für einen 42 Jahre alten Telefonvertreter. Nach einem Hausbesuch hatte er 2008 der schwer gehbehinderten Kundin seine Hilfe auch bei Einkäufen und Bankgeschäften angeboten, soll laut Anklage dann aber vom Konto der alten Dame heimlich rund 3500 Euro für sich abgezweigt und sie zudem betrogen haben.

So habe er ihr versprochen, sie zum Urlaub an die Nordsee zu begleiten, doch die dafür abgeholten 6000 Euro soll er auch eingesteckt haben. Da sich die Rentnerin, die inzwischen einen amtlich bestellten Pfleger hat, gestern jedoch wegen ihrer Demenzerkrankung an die Details der damaligen Bankgeschäfte nicht erinnern konnte, sprach das Amtsgericht den Mann frei – aus Mangel an Beweisen.

(RP)
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