Düsseldorf 89-Jähriger muss Wohnung nach 50 Jahren räumen

Düsseldorf · Nach mehr als 50 Jahren als Mieter in einem Mehrparteienhaus muss ein sehbehinderter Rentner (89) nun binnen drei Monaten ausziehen. So hat das Düsseldorfer Landgericht gestern in einem seit Jahren schwelenden Streit der Hauseigentümer mit dem Senior entschieden. Zur Begründung hieß es, der Rentner habe über Monate hinweg die Miete zu Unrecht gemindert, so dass der Gesamtbetrag jetzt die Summe von zwei Monatsmieten übersteigt. Damit habe er selbst die juristische Voraussetzung für einen fristlosen Rausschmiss geschaffen. Das Gesetz, so die Richter, lasse in solchen Fällen "keinen Spielraum".

Nur mit Rücksicht auf das Alter des Mieters, dessen Gesundheitszustand sowie auf die lange Mietzeit räumte die Zivilkammer dem Mann eine Räumungsfrist bis Ende Januar 2015 ein. Ein Begleiter des 89-Jährigen kündigte an, die Zwangsräumung im Notfall durch eine Menschenkette zu verhindern. Das Urteil ist rechtskräftig, eine Revision ließ das Landgericht nicht zu.

(wuk)
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