Einzelverbindungsnachweise vom Vorteil Gegen falsche Telefongebühren schriftlich vorgehen

Düsseldorf (rpo). Monatsende. Und was findet man wie jeden Monat im Briefkasten? Die Telefonrechnung - eine Rechnung von vielen. Jedoch eine Rechnung, die man immer genau kontrollieren sollte. Denn immer wieder schleichen sich bei den Beträgen Fehler ein, die jedoch nicht zu gunsten vom Verbraucher sind.

Dementsprechend sollte man immer den Rechnungsbetrag genau überprüfen und schriftlich Widerspruch einlegen, sollten die Gebühren nicht stimmen. Ein Einzelverbindungsnachweis ist dabei sehr hilfreich.

Erscheinen auf der Telefonrechnung zu Unrecht berechnete Gebühren, sollten Verbraucher dagegen immer schriftlich Widerspruch einlegen. Es reiche nicht aus, falsche Beträge einfach nicht zu bezahlen, sagte Anke Kirchern, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. In diesem Fall liefen Betroffene Gefahr, dass der Telefonanbieter ihren Anschluss abklemmt. Zwar bräuchten solche Positionen nicht gezahlt werden. Verbraucher müssten aber gegenüber dem Forderungsinhaber begründen, warum sie die Bezahlung ablehnen.

Dies gelte für nicht entstandene Verbindungskosten ebenso wie für Gebühren für Anschlussleistungen, die tatsächlich nicht erbracht worden sind. Überwiesen werden sollte laut Kirchner nur der unstrittige Betrag der Telefonrechnung. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt und bereits ein zu hoher Rechnungsbetrag vom Konto eingezogen, könnten sich Betroffene die betreffende Summe über ihre Bank von ihrem Telefonanbieter zurückholen.

Den Rechnungsfehler telefonisch der Hotline mitzuteilen, hält die Verbraucherschützerin nicht für ausreichend. Im Streitfall sei es dann schwierig, im Nachhinein den Inhalt des Gespräches nachzuweisen, sagte Kirchner. Nach ihrer Empfehlung sollte ein Widerspruch immer schriftlich und per Einschreiben erfolgen, um einen sicheren Nachweis in der Hand zu haben. Außerdem sei es wichtig, einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis zu haben. Dieser sollte immer genau kontrolliert werden, bevor die Telefonrechnung überwiesen wird.

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