Für Kostentransparenz Für Versicherte: Patientenquittung vom Arzt

Bonn (rpo). Können Sie sich vorstellen, dass Sie aus einer Praxis rausgehen und - wie beim Einkaufen - überprüfen, ob Sie für Ihr Geld auch wirklich alles bekommen haben? Beim Bezahlen des Einkaufs bekommt man eine Quittung - das ist schon lange eine Selbstverständlichkeit. Seit der Gesundheitsreform gibt es das auch in der Arztpraxis und im Krankenhaus. Der Arzt muss auf Wunsch der Patienten die Behandlungskosten offen legen: Der Versicherte erhält eine Patientenquittung.

"Gesetzlich versicherte Patienten erhalten dort auf Wunsch eine Quittung", sagt Wulf-Dietrich Leber vom AOK-Bundesverband. "Diese Patientenquittung soll die Leistungen des Arztes für den Versicherten transparenter machen."

Versicherte können durch den Nachweis erkennen, welche Leistungen in der Praxis oder im Krankenhaus erbracht wurden und prüfen, ob alles stimmt. Obwohl die Patientenquittung das Recht der Versicherten auf Information stärkt, machen nach AOK-Angaben bislang nur wenige Patienten von der Möglichkeit Gebrauch. "Ergeben sich Unklarheiten in Bezug auf Art und Umfang der Behandlung, kann die Patientenquittung dem Versicherten konkrete Anhaltspunkte für Nachfragen liefern", erklärt Leber.

Wer die Patientenquittung direkt im Anschluss an einen Arztbesuch verlangt, erhält diese kostenlos. Wird die Quittung nach Abschluss des Abrechnungsquartals nach Hause geschickt, berechnet die Arztpraxis einen Euro als Aufwandspauschale sowie Porto, heißt es weiter. Die Quittung listet alle erbrachten Leistungen in verständlicher Form auf. Die Grundlage bildet die jeweils geltende ärztliche Honorarordnung.

Auch Krankenhäuser stellen jetzt eine solche Quittung aus, wenn der Patient dies wünscht. "Gesetzlich versicherte Krankenhauspatienten können diesen Nachweis noch bis zu zwei Wochen nach ihrer Entlassung verlangen. Die Patientenquittung für die Krankenhausbehandlung ist kostenlos. Auf ihr sind die Diagnose und Aufenthaltsdauer, der Pauschalpreis für die Behandlung sowie die Kosten für Zusatzleistungen aufgeführt", erklärt Leber. Die Patientenquittung wird dann unentgeltlich innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlung zugeschickt.

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