Urteil Teilzeitgesetz erlaubt Senkung der wöchentlichen Stundenzahl

Stuttgart · Nach dem Teilzeitgesetz ist es nicht nur erlaubt, vom Arbeitgeber zu verlangen, die Arbeitszeit (zum Beispiel) um die Hälfte zu verringern. Auch eine Senkung der wöchentlichen Stundenzahl um eine Stunde ist möglich. (In dem Fall wollte eine Bankangestellte zweimal pro Woche eine halbe Stunde früher Feierabend machen, um ihr Kind rechtzeitig vom Kindergarten abholen zu können.) (Arbeitsgericht Stuttgart, 26 Ca 1324/01)

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