Strengere Regeln für Holzöfen

Modelle, die 30 Jahre und älter sind, müssen ausgemustert werden.

Die erste Schonfrist für alte Kaminöfen ist seit Beginn des Jahres um: Modelle, die vor dem Jahr 1975 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß festgelegte Grenzwerte überschreitet, müssen ausgemustert werden. Das sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor. Bei manchen Ofentypen ist eine Nachrüstung möglich, erklärt das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Moderne Öfen seien aber wesentlich effizienter.

Schrittweise werden künftig neue Anforderungen für kleine und mittlere Feuerungsanlagen gelten: Öfen, die mit Holz befeuert werden und in diesem Jahr älter als 40 Jahre sind, dürfen dann nicht mehr als 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen, erklärt Petra Hegen vom Landesprogramm Zukunft Altbau.

Für Anlagen der Baujahre 1975 bis 1984 endet die Schonfrist im Jahr 2017, für Anlagen der Baujahre 1985 bis 1994 ist Ende 2020 Schluss. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis 31. März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder vom Besitzer nachgerüstet werden. Es gibt aber Ausnahmen. Informationen dazu hat unter anderem der Schornsteinfeger vor Ort.

(tmn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort