Kolumne Modernisierung fördern
Die Bundesregierung möchte die Energieeffizienz steigern. Das ist Teil der Energiewende. So soll der Energieverbrauch bis zum Jahr 2020 gegenüber 2008 um 20 Prozent gesenkt und bis 2050 halbiert werden. Um die Ziele zu erreichen, hat die Bundesregierung zwei Programme auf den Weg gebracht: das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und den Nationalen Aktionsplan für Energieeffizienz.
In Letzterem ist unter anderem eine steuerliche Förderung energetischer Modernisierungen von Wohngebäuden vorgesehen. Die Förderung soll auf fünf Jahre begrenzt werden und Bund, Ländern und Kommunen fünf Milliarden Euro kosten. Als Alternative zu Zuschüssen oder Krediten der KfW-Bank ist dies für viel Eigentümer sicher sinnvoll. Allerdings will der Staat nicht auf Einnahmen verzichten, sprich: die Steuerausfälle kompensieren. Als Gegenfinanzierung wird diskutiert, die steuerliche Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Handwerkerleistungen einzuschränken.
Bisher können Hauseigentümer - aber auch Mieter - 20 Prozent der Kosten von bis zu 6000 Euro jährlich geltend machen. Dies soll künftig nur noch für Rechnungen oberhalb von 300 Euro gelten. Zu befürchten ist, dass dann die Schwarzarbeit wieder zunimmt, die ja gerade mit dem Handwerkerbonus bekämpft werden sollte. Laut jüngster Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen in fünf Jahren 120 Milliarden Euro über denen des vergangenen Jahres liegen. Da sollten die fünf Milliarden Euro für die Energiewende in Wohngebäuden problemlos finanziert und die jetzige sinnvolle Regelung des Handwerkerbonus beibehalten werden können.
Rolf Kornemann Der Autor ist Präsident von Haus und Grund Deutschland.