Frankreich Twitter wegen antisemitischer Tweets verklagt

Paris · Frankreichs jüdische Studentenvereinigung (UEFJ) hat den Kurznachrichtendienst Twitter wegen Veröffentlichung antisemitischer Äußerungen verklagt. In Frankreich ist die Aufstachelung zu Hass etwa aufgrund der ethnischen Herkunft oder sexueller Ausrichtung eine Straftat.

Wie die Tageszeitung "La Croix" berichtet, verteidigte sich Twitter bei Prozessauftakt am Vortag vor dem Pariser Strafgerichtshof damit, dass er als Internetprovider nicht für redaktionelle Inhalte verantwortlich sei.

Unter französischsprachigen Twitter-Nutzern war das Stichwort "ein guter Jude" im Oktober binnen kurzem zum drittbeliebtesten Thema aufgestiegen. Nutzer ergänzten den Satz "Ein guter Jude..." mit antisemitischen Wendungen, Judenwitzen und Anspielungen auf den Holocaust.

In Frankreich ist die Aufstachelung zu Hass etwa aufgrund der ethnischen Herkunft oder sexueller Ausrichtung eine Straftat. Allerdings, schreibt die Zeitung, verpflichte das französische Gesetz über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (LCEN) von 2004 soziale Netzwerke nicht, übertragene Informationen zu überwachen.

Dementsprechend könnten sie auch für illegale Inhalte nicht haftbar gemacht werden. Vorgeschrieben sei aber, dass die Betreiber illegale Einträge sofort entfernen oder den Zugang dazu verhindern. Außerdem müssten sie der Justiz die Identität der Autoren offenlegen.

Der Präsident der jüdischen Studentenvereinigung, Hayoun Jonathan, erklärte der Zeitung zufolge, er hoffe, dass das Gericht Twitter aufgrund der Gesetzeslage zwingen könne, die Identität der Autoren beanstandeter Tweets zu offenbaren.

Einer Einladung von Regierungssprecherin Najat Belkacem-Vallaud zu einem Treffen mit betroffenen Verbänden war der Kurznachrichtendienst am Montag nicht gefolgt. Dort sollte über die Einrichtung eines Frühwarnsystems zu rechtswidrigen Inhalten beraten werden.

(KNA/csi)
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