Streit um Flughafen BER Verfassungsbeschwerden gegen Nachtflugregelung gescheitert

Karlsruhe/Berlin · Anwohner und Gemeinden am künftigen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg (BER) sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Nachtflugregelung gescheitert.

 Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein (Archivfoto).

Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein (Archivfoto).

Foto: dpa/Patrick Pleul

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Beschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt: Am Dienstag veröffentlichte das Gericht eine Entscheidung der zweiten Kammer des Ersten Senats. Die Beschwerdeführer hatten eine Verletzung ihrer Rechte auf Gesundheit und rechtliches Gehör gerügt. Der Hauptstadtflughafen BER soll nach jahrelangen Verzögerungen im Oktober 2020 eröffnet werden.

Die Verfassungsrichter sahen keinen Verstoß gegen Artikel 103 (rechtliches Gehör) oder Artikel 2 (körperliche Unversehrtheit) des Grundgesetzes. Das Bundesverwaltungsgericht habe das Gewicht der Nachtkernzeit erkannt und die besondere Bedeutung der Nachtruhe in der Nachtkernzeit betont. Außerdem habe es eine Gesamtbetrachtung der Lärmbelastung, die durch die zugelassenen Ausnahmen entsteht, vorgenommen.

Der Flugverkehr am BER soll bis 23.30 Uhr und ab 5.30 Uhr grundsätzlich zulässig sein. Von 0 bis 5 Uhr gilt eine Nachtkernzeit, in der nur besonders geregelte Flugaktivitäten zulässig sind. In der halben Stunde unmittelbar vor und nach der Nachtkernzeit sind großzügigere Ausnahmen erlaubt.

(mba/dpa)
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