Bestellung von 1,25 Millionen Masken Van-Laack-Chef hofft weiter auf Polizei-Auftrag

Mönchengladbach · Der Modehersteller van Laack sollte der Polizei 1,25 Millionen Masken liefern. Doch weil der Auftrag nicht ausgeschrieben wurde, gab es Ärger. Nun läuft das Verfahren erneut – und van Laack hält alle Trümpfe in der Hand.

 Christian von Daniels leitet den Modehersteller van Laack.

Christian von Daniels leitet den Modehersteller van Laack.

Foto: Ilgner,Detlef (ilg)/Ilgner Detlef (ilg)

Der Modehersteller van Laack erwägt laut einem Bericht des „Spiegel“ Schadenersatzansprüche gegen die NRW-Landesregierung geltend zu machen – falls die Firma einen Auftrag über eine Maskenlieferung nicht bekommen sollte.

Konkret geht es um einen Auftrag des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD), dem van Laack Ende 2020 insgesamt 1,25 Millionen Stoffmasken liefern sollte. Weil der Auftrag ohne Ausschreibung vergeben worden war, war eine Unternehmerin aus Wuppertal dagegen juristisch vorgegangen. Der Auftrag musste daraufhin rückabge­wickelt und neu ausgeschrieben werden.

Van Laack hat sich auf den Auftrag erneut beworben. Firmenchef Christian von Daniels sagte dem „Spiegel“, falls sein Unternehmen diesmal den Zuschlag nicht erhalte, sei das „ein relevanter Schaden für uns, den wir dann auch geltend machen müssten“. Die 1,25 Millionen Masken, die er produziert habe, trügen das NRW-Logo. „Die kann ich ja nicht einfach an Edeka oder nach Amerika weiterverkaufen“, so von Daniels. Als Drohung will der Unternehmer dies aber ausdrücklich nicht verstanden wissen „Es gibt ja keinen neuen Stand“, sagte von Daniels unserer Redaktion: „Wir sind weiter optimistisch.“ Da die dunkelblauen Masken lediglich ein kleines Etikett mit NRW-Logo tragen, könnte man sie theoretisch auch umarbeiten lassen, um sie dann zu verkaufen. Dies wäre allerdings mit einigem Aufwand verbunden.

Beim LZPD gab es zuletzt Überlegungen, die Ausschreibung komplett zurückzuziehen. Begründet wurde dies mit aktualisierten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Hygienemaßnahmen. Dann wurde das Verfahren jedoch fortgesetzt und die Frist sogar noch einmal verlängert. Eine Sprecherin des LZPD sagte: „Die Alltagsmaske als Schutzausstattung ist und bleibt ein sinnvolles Ausstattungselement.“ Daher halte man auch an der Ausschreibung fest, zumal die im Sommer 2020 beschafften Stoffmasken spätestens im Mai 2021 angesichts der Anzahl der möglichen Waschzyklen hätten ausgetauscht werden müssen.

Auffällig ist, dass die Vergabe über die Kanzlei Aulinger abgewickelt wird, die das LZPD auch schon im Vergabeverfahren vertreten hat. Dies deutet darauf hin, dass die Nervosität bei dem Thema groß ist. Ein anderer ausgeschriebener Auftrag zur Beschaffung von Schutzausrüstung wird jedenfalls von der Polizei direkt bearbeitet.

In der Branche werden van Laack große Chancen zugeschrieben, den Auftrag erneut zu gewinnen. Dafür sorgt allein die Ausschreibung. Eine Vorgabe lautet zum Beispiel, dass ein Unternehmen in den vergangenen drei Jahren mindestens einmal einen Auftrag über 500.000 Masken abgewickelt haben muss. Wer diese Vorgabe nicht erfüllt, wird vom Verfahren ausgeschlossen. Sämtliche 1,25 Millionen Masken müssen außerdem bereits am 18. Juni komplett ausgeliefert worden sein. Für van Laack wäre das kein Problem. Das Unternehmen hat die fertig produzierten Masken aus dem Lager der Polizei inzwischen abgeholt – und wartet nun auf das Ergebnis der Ausschreibung.

(frin)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort