Karlsruhe Urteil: Bei Vogelschlag keine Entschädigung
Karlsruhe · Fluggäste müssen Verspätungen wegen Vogelschlags ohne Entschädigung hinnehmen. Wenn Vögel das Triebwerk ihrer Maschine beschädigen, haben Passagiere kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
25.09.2013
, 09:38 Uhr
Juristisch betrachtet gehöre Vogelschlag zu den "außergewöhnlichen Umständen", die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können. Deshalb seien sie auch nicht dafür verantwortlich zu machen.