Karlsruhe Urteil: Bei Vogelschlag keine Entschädigung

Karlsruhe · Fluggäste müssen Verspätungen wegen Vogelschlags ohne Entschädigung hinnehmen. Wenn Vögel das Triebwerk ihrer Maschine beschädigen, haben Passagiere kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Juristisch betrachtet gehöre Vogelschlag zu den "außergewöhnlichen Umständen", die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können. Deshalb seien sie auch nicht dafür verantwortlich zu machen.

(dpa)
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