BGH-Urteil zum Dieselskandal Volkswagen-Kunden haben Anspruch auf Entschädigung

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zum Dieselskandal gefällt. Käufer manipulierter VW-Autos haben demnach grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Die Deutsche Umwelthilfe fordert, dass der Konzern auch für etwaige Hardware-Nachrüstungen aufkommt.

 Auspuff eines Volkswagens auf dem Mitarbeiterparkplatz in Wolfsburg (Archiv).

Auspuff eines Volkswagens auf dem Mitarbeiterparkplatz in Wolfsburg (Archiv).

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

VW-Kunden steht im Dieselskandal grundsätzlich Schadenersatz zu. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Montag in einem ersten VW-Verfahren ein Urteil, mit dem einem Kunden des Autobauers Schadenersatz zugesprochen worden war. Allerdings muss er sich demnach die Nutzung des Wagens anrechnen lassen. Die Bundesrichter gingen von einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Täuschung" durch den Konzern aus. (Az. VI ZR 252/19)

Im konkreten Fall bestätigte der BGH im Wesentlichen ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das dem klagenden Käufer für die Rückgabe des Wagens fast 26.000 Euro Schadenersatz zugesprochen hatte. Das Gericht rechnete allerdings vom ursprünglichen Kaufpreis die Nutzung des Wagens ab.

Das Verhalten von VW sei als "sittenwidrig zu qualifizieren", sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters. Der Konzern habe durch "bewusste Täuschung" die Wagen mit der unzulässigen Abschalteinrichtung auf den Markt gebracht. Das Vorgehen verstoße gegen "die Mindestanforderungen im Rechts- und Geschäftsverkehr".

Volkswagen kündigte nach dem Urteil an, viele der klagenden Kunden zu entschädigen. Man werde Einmalzahlungen als „pragmatische und einfache Lösung“ anbieten, erklärte der Konzern. „Wie hoch diese sein werden, hängt vom Einzelfall ab.“ Der Autobauer will weitere Verfahren „im Einvernehmen mit den Klägern zeitnah beenden“ und mit entsprechenden Vorschlägen auf diese zugehen, wie es hieß.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs einen Anspruch auf Hardware-Nachrüstungen für geschädigte Dieselkunden gefordert. „Jetzt ist klar, dass Volkswagen ein Betrügerkonzern ist und Schadenersatzansprüche für zehntausende weitere Kläger bestehen”, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch unserer Redaktion.

„Es wäre jedoch ökologisch fatal, wenn nun viele tausend junge gebrauchte VW-Fahrzeuge in der Schrottpresse landen, wenn ihre Besitzer die Autos gegen eine Entschädigungssumme zurückgeben.” Zumal viele Kunden ihr Auto eigentlich behalten wollten, sofern die Abgasreinigung wirklich funktioniere, sagte Resch.

Mit Software-Updates sei das nicht der Fall. „Die Politik muss daher den Konzern zwingen, Hardwarenachrüstungen auf VW-Kosten für alle Geschädigten anzubieten, wenn die dafür die Autos behalten können und auf Schadenersatz verzichten”, sagte Resch. „Für VW wäre das günstiger und für die Umwelt auch.” Resch sagte, das Urteil sei nicht etwa ein Abschluss, es sei ein Auftakt.

Dem Urteil kommt grundsätzliche Bedeutung zu, weil sich die Gerichte in weiteren Verfahren daran orientieren werden. Volkswagen hatte im September 2015 zugegeben, in weltweit elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software eingesetzt zu haben. Vor Gerichten sind noch immer tausende Klagen anhängig. Zehntausende Kunden schlossen aber auch bereits mit dem Konzern einen Vergleich.

(jd/rls/AFP/dpa)
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