Auch ehemalige ThyssenKrupp-Mitarbeiter betroffen Schienenkartell: Staatsanwaltschaft klagt 14 Manager an

Bochum · Wegen verbotener Preisabsprachen bei Bahnschienen und -Weichen hat die Staatsanwaltschaft Bochum Anklage gegen eine Reihe Manager erhoben. Betroffen sind auch ehemalige Mitarbeiter von ThyssenKrupp. Es drohen Haftstrafen.

ThyssenKrupp trennt sich von drei Vorständen
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Das Schienenkartell, bei dem vier Hersteller und Lieferanten von Bahnschienen jahrelang mit illegalen Absprachen zulasten der Bahn und anderer Kunden die Preise in die Höhe trieben, hat nun auch für die mutmaßlich beteiligten Manager ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat Anklage gegen 14 Beschuldigte erhoben, darunter mehrere Ex-Manager von ThyssenKrupp. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die unserer Redaktion in Auszügen vorliegt. Zuvor hatte das "Handelsblatt" über die Anklage berichtet.

Bei dem Schienenkartell handelt es sich um einen der größten in Deutschland je aufgedeckten Fälle von illegalen Preisabsprachen. Das Bundeskartellamt hat bereits Bußgelder in Höhe von über 200 Millionen Euro verhängt — den Großteil davon musste ThyssenKrupp zahlen. Weitere rund 150 Millionen Euro soll der Konzern zudem als Schadenersatz an die Deutsche Bahn gezahlt haben.

Parallel zu den neuen Ermittlungen in Bochum geht ThyssenKrupp auch arbeitsgerichtlich gegen zwei ehemalige leitende Angestellte vor. Entsprechend der neuen "Null-Toleranz-Richtlinie", die ThyssenKrupp-Chef Heinrich Hiesinger für derartige Vergehen von Mitarbeitern ausgerufen hat, will ThyssenKrupp die Manager auch privat in Regress nehmen. Wegen der hohen Folgekosten betrachtet der Konzern sich indirekt selbst als Opfer. Neben der Deutschen Bahn hat das Kartell auch die kommunalen Verkehrsbetriebe in Düsseldorf und Essen geschädigt — in der Summe soll den Kartellopfern ein Schaden in Höhe von rund einer Milliarde Euro entstanden sein.

Es drohen Geldstrafen

Nach Auskunft der Pressestelle der Bochumer Staatsanwaltschaft drohen den Angeschuldigten bei einer Verurteilung Geldstrafen oder im Extrem Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. "Eine theoretische Maximalstrafe, die aber nicht unbedingt realistisch ist", relativiert die Pressestelle die Buchstaben des Gesetzes. Konkret bestätigen will die Bochumer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht. "Grundsätzlich äußern wir uns öffentlich nicht zu Vorgängen, bevor die Betroffenen nicht selbst informiert wurden", so der Sprecher.

Für die Ermittler ist klar, dass die Angeschuldigten seit mindestens 2001 Preise und Mengen auf dem deutschen Schienenmarkt abgesprochen haben. ThyssenKrupp wollte die Ermittlungen gestern nicht kommentieren. "Wir haben davon keine Kenntnis, aber strafrechtliche Ermittlungen gegen die einzelnen Täter wären folgerichtig", sagte dazu ein Konzernsprecher von ThyssenKrupp. Das Kartell war im Frühjahr 2011 durch eine Eigenanzeige des österreichischen Konzerns Voestalpine aufgeflogen.

Die Selbstanzeige, die das Bundeskartellamt geheim halten muss, offenbart auch skurrile Details über das Kartell. So redeten sich die Unterhändler der Firmen bei ihren Treffen mit Tarnnamen an. Das Kronzeugen-Dokument, das unserer Zeitung in Teilen ebenfalls vorliegt, listet für die Herren "Zahnlücke", "Der Schöne", "HB-Männchen" und "Schnuffi" auch die Klarnamen auf. In dem Schreiben heißt es: "Bei den persönlichen Treffen legte man gemeinsam fest, welche Angebote abgegeben werden sollten und wer den konkreten Auftrag gewinnen sollte." Zuletzt gab es 15 bis 20 Treffen pro Jahr.

Auf den Fluren von ThyssenKrupp wurde lange über eine mögliche Mitverantwortung des ehemaligen ThyssenKrupp-Vorstandes Edwin Eichler spekuliert — Eichler war damals für den entsprechenden Konzernbereich zuständig. In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum vom 23. Mai wird Eichler nicht als Beschuldigter aufgeführt.

(RP)
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